1833

466  Sachsen  von  1833—1848.

schluß  völlig  beendigen  ließen,  so  konnte  die  feierliche  Eröffnung
des  ersten  constitutionellen  Landtags  erst  am  22.  Januar  1833
stattfinden.  Zum  Präsidenten  der  ersten  Kammer  ernannte
der  König  den  Landesältesten  der  Oberlausitz  v.  Gersdorff
auf  Gröditz,  zu  dem  der  zweiten  aus  den  von  der  Kammer  vorgeschlagenen
  Candidaten  den  Generalleutnant  v.  Leyßer;  daß
auf  den  Vicepräsidentenstuhl  in  beiden  Kammern  Lieipziger,
Bürgermeister  Dr.  Deutrich  und  Stadtverordnetenvorsteher
Dr.  Haase,  erhoben  wurden,  war  eine  besondere  Auszeichnung
für  Leipzig,  für  die  Residenz  eine  neue  Quelle  der  Eifersucht.
Zum  erstenmale  wurden  die  getreuen  Stände  vom  Throne
herab  durch  den  Landesherrn  in  Person  begrüßt.  „Daß  mir“,
sprach  der  König  „noch  in  meinem  hohen  Alter  die  Freude
zu  Theil  wird,  Sie,  m.  H.,  als  die  neuerwählten  Vertreter
meines  Volkes  um  mich  versammelt  zu  sehen  und  vereinigt  mit
Ihnen  für  des  Landes  Wohl  wirken  zu  können,  das  zähle  ich
unter  die  günstigsten  Ereignisse  meines  Lebens.  Möge  Gott
Ihre  Bemühungen  mit  Erfolg  segnen!“  Die  eigentliche  Thronrede,
  welche  v.  Lindenau  verlas,  wies  auf  die  Aufgabe  des
Landtags  hin,  den  Geist  und  Sinn  der  Verfassung  auf  das
gesamte  Staatsleben  überzutragen  und  das  neue  Gebäude  so
fest,  ruhig  und  vernunftgemäß  zu  begründen,  daß  jede  künftige
Ständeversammlung  nur  darauf  fortzubauen  habe;  sie  versicherte
  den  ernsten  und  aufrichtigen  Willen  der  Regierung  zu
diesem  Ziele  mitzuwirken  und  gab  den  thatsächlichen  Beweis
dafür  durch  die  Ankündigung  einer  großen  Anzahl  von  Gesetzentwürfen,
  welche  den  Ständen  vorgelegt  werden  würden  um
die  Verwaltung  und  Gesetzgebung  im  Sinne  der  Verfassung
umzugestalten.

Daß  die  von  der  Regierung  vorgelegte,  der  bairischen  nachgebildete
  provisorische  Landtagsordnung  1)  nicht  sofort  zur  Berathung
  kam,  erzeugte  eine  Unsicherheit  im  Formellen,  die  über
die  Frage  wegen  des  Abtretens  der  Minister  und  königlichen

1)  Zur  Annahme  einer  definitiven  Landtagsordnung  kam  es  erst
1857.