Landtag  von  1833—1834.  467

Commissare  während  der  Abstimmungen  fast  zu  einem  Conflict
zwischen  der  zweiten  Kammer  und  dem  Ministerium  geführt
hätte.  Ein  Antrag  des  an  das  alte  Verfahren  gewöhnten
Dr.  Deutrich,  daß  jeder  Antrag  schriftlich  und  zwar  sorgfältig
motiviert  einzugeben  sei,  fand  glücklicherweise  nur  in  seinem
ersten  Theile  Annahme.  In  Bezug  auf  die  Offentlichkeit
waltete  noch  ziemliche  Ängstlichkeit.  Frauen  schloß  die  erste
Kammer  wegen  Mangels  an  Raum  ohne  Weiteres  von  ihren
Tribünen  aus  1)  und  nur  mit  zwei  Stimmen  Majorität
räumte  die  zweite  Kammer  den  Berichterstattern  der  Leipziger
Zeitung  und  des  Landtagsblattes  einen  Platz  im  Sitzungssaale
ein;  dagegen  lehnten  beide  Kammern  eine  Theilnahme  an  der
Redaction  und  Censur  der  über  die  Landtagsverhandlungen  zu
veröffentlichenden  Berichte  als  verfassungswidrig  ab.  Einen
Stenographen  besaß  nur  die  zweite  Kammer  an  dem  aus
München  berufenen  Schüler  Gabelsbergers  Wigard  und  erst
für  die  folgenden  Landtage  giengen  aus  dessen  1835  eröffneten
stenographischen  Institute  ausreichende  Kräfte  hervor.  Es
konnte  nicht  fehlen,  daß  in  diesen  ersten  Lehrjahren  das  parlamentarische
  Leben  noch  mit  mancher  Unbehilflichkeit  zu  kämpfen
hatte.  Redseligkeit,  ein  Erbübel  des  sächsischen  Stammes,
Schaustellung  überflüssiger  Fachgelehrsamkeit  und  mangelhafte
Vorbereitung  der  Gegenstände  durch  die  Deputationen,  endlich
und  nicht  zum  wenigsten  das  Fehlen  jeder  festen  Parteibildung
verliehen  den  Verhandlungen  eine  außerordentliche  Weitschweifigkeit;
  doch  wurde  gerade  der  letztere  Mangel  lange  Zeit  hindurch
als  ein  ganz  besonderer  Vorzug  des  sächsischen  Ständelebens
gepriesen  ?2)  und  auch  äußerlich  durch  Verlosung  der  Sitze  zum

1)  Erst  1848  erhielten  sie  und  zwar  auf  Antrag  des  leipziger  Bürgermeisters
  Klinger  dort  Zutritt.

2)  „Verbannt“,  sagte  Prinz  Johann  darüber  am  Schlusse  dieses
Landtags,  „war  von  uns  diese  Seele  der  unseligen  Parteisucht,  hier  gab
es  keine  rechte  und  linke  Seite,  nicht  einmal  ein  rechtes  und  linkes  Centrum,
  ein  jeder  folgte  bei  der  Abgabe  seiner  Meinung  nur  der  höheren
Stimme  in  seinem  Innern.“  Noch  auf  dem  Landtage  von  1843  wurde
ein  Redner  der  zweiten  Kammer  wegen  des  Ausdrucks:  „die  Regierung
nehme  Partei“,  auf  Verlangen  des  Justizministers  zur  Ordnung  gerufen.

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