Landtag  von  1833—1834.  469

Reformen  kundgab,  gieng  er  nicht  von  der  Regierung  sondern
von  Denjenigen  aus,  denen  dafür  ein  Opfer  angesonnen  wurde,
bald  von  der  Aristokratie,  die  mit  einzelnen  ehrenwerthen  Ausnahmen
  lange  und  zäh  für  die  Rettung  ihrer  Sonderrechte
stritt,  bald  von  den  Städten  oder  den  Bauern.  Die  ganze
Art  der  Zusammensetzung  der  Kammern  brachte  es  mit  sich,
daß  jeder  Stand  das  Ganze  des  Staats  immer  nur  vom
Standpunkte  seiner  Gerechtsame  und  Interessen  aus  betrachtete  1);
selbst  die  meist  auf  Gemeindebeamte  und  Advocaten  fallenden
städtischen  Wahlen  verschafften  nur  dem  juristischen  Scharfsinn
mit  seiner  vorwiegenden  Richtung  auf  das  formale  Recht  Eingang
  in  die  Kammern.  Doch  zeigte  auch  die  Regierung,  daß
sie  nicht  über  eine  bestimmte  Grenze  hinauszugehen  willens  sei.
Gleich  in  der  ersten  Sitzung  machte  Lindenau  der  zweiten
Kammer  die  Mittheilung,  daß  der  Biene,  weil  sie  eine  an  die
Stände  gerichtete  Petition  aufregenden  und  gegen  die  Gesetze
verstoßenden  Inhalts,  nämlich  um  Aufhebung  der  Feudalrechte,
noch  vor  deren  Eingabe  veröffentlicht  und  zur  Sammlung  von
Unterschriften  für  dieselbe  aufgefordert  habe,  die  Concession
entzogen  worden  sei,  und  als  der  Redacteur  Richter  sich  deshalb
  verantworten  wollte,  entzog  ihm  die  entrüstete  Kammer
das  Wort.  In  Betreff  der  Petition  selbst  erklärte  nachher  die
Kammer  ausdrücklich  ihre  Mißbilligung,  da  sie  nie  Anträge
und  Wünsche  befürworten  könne,  welche  Bestimmungen  der  Verfassung
  verletzten  und  die  Sicherheit  des  Eigenthums  gefährdeten
  2).

Unter  all'  den  wichtigen  Aufgaben,  welche  der  Erledigung
durch  die  Stände  harrten,  war  keine  so  bedeutsam  wie  die
Frage  wegen  des  Anschlusses  an  den  Zollverein.  Es  fehlte

1)  „Das  Königreich  Sachsen  seit  Einführung  der  constitutionellen  Regierungsform“,
  in  der  Gegenwart  V,  571  ff.,  ein  im  Folgenden  mehrfach
  benutzter  Aufsatz.

2)  „Bienenvater“  Richter  wurde  wegen  des  Aussatzes  zu  sechs  Monaten
  Gefängniß  verurtheilt,  diese  aber  in  Verbannung  verwandelt;  er
gieng  nach  Amerika,  dann  nach  der  Schweiz  und  tauchte  1848  vorübergehend
  in  Sachsen  wieder  auf.