Landtag  von  1833—1834.  475

ganisation  der  Mittelbehörden  erledigt,  indem  man  die  Befugnisse
  der  Landesdirection,  der  Kreisamtsregierung  zu  Bautzen
und  der  Kreishauptleute  auf  vier  collegialisch  eingerichtete  und
zu  eigener  Entscheidung  befugte  Kreisdirectionen,  zu  Dresden,
Leipzig,  Zwickau  und  Bautzen,  übertrug,  durch  welche  die  Regierung
  die  Bedürfnisse  des  Volks  in  einem  reinen,  von  Einseitigkeit
  nicht  getrübten  Spiegel  kennen  zu  lernen  hoffte;  1835
traten  sie  ins  Leben.  Ein  Gesetzblatt  wurde  gegründet  und
damit  das  Verlesen  von  Gesetzen  und  anderen  nicht  kirchlichen
Bekanntmachungen  von  der  Kanzel  beseitigt.  Als  untere  Medicinalbehörden
  wurden  mit  Wegfall  der  zeitherigen  Physikate
Bezirksärzte  und  Apothekerrevisoren  angestellt  (Gesetz  vom
30.  Juli  1836)).  Als  eine  weitere  unmittelbare  Folge  der
Verfassung  legte  die  Regierung  den  Entwurf  eines  Civilstaatsdienergesetzes
  (vom  28.  März  1835)  vor,  welches  einerseits  die
Staatsmaschine  in  leichteren  Gang  bringen  und  gegen  Trägheit
und  Willkür  der  Beamten  schützen,  andererseits  den  Staatsdienern
  eine  sorgenfreie  Existenz,  Unterstützung  im  Alter  und
Versorgung  ihrer  Hinterlassenen,  also  was  zeither  nur  Sache
der  Gnade  gewesen  war,  als  ein  Recht  gewähren  sollte;  manche
Bestimmungen  desselben,  besonders  die  discretionäre  Gewalt
des  Ministeriums  über  die  Staatsdiener  wurden  von  den  Kammern
  gemildert  #).

sprach  sich  dahin  aus,  daß  die  80000  Thaler  nicht  der  Staatscasse  zu
überweisen  seien,  da  sie  denjenigen  Unterthanen  gehörten,  die  die  Einquartierung
  und  Verpflegungslast  getragen,  blieb  auch  dabei  dem  entgegengesetzten
  Beschlusse  der  ersten  Kammer  gegenüber  stehen.

1)  Die  Zahl  der  Staatsdiener  betrug  ca.  3500  mit  1400000  Thlrn.
Besoldung;  die  höchste  Pension  wurde  auf  3000  Thlr.  normiert.  Im
Jahre  1805  hatten  die  Beamten,  sonderlich  die  mit  ihren  Besoldungen
auf  die  Fleischsteuer  gewiesenen  Collegien  wegen  der  gestiegenen  Preise  um
eine  Gehaltserhöhung  gebeten  und  die  Ausschußstände  von  1806  diese
Bitte  auch  befürwortet.  Als  hierauf  die  Regierung  1811  die  Erhöhung
der  Fleischsteuer  um  1  Pfennig  zu  zureichender  Versorgung  ausgedienter
Staatsdiener  in  Vorschlag  brachte,  bewilligten  zwar  die  Stände  auf  sechs
Jahre  je  50000  Thlr.,  aber  die  Kriegsereignisse  störten  schon  1813  die
Zahlung.  Hierauf  postulierte  die  Regierung  1817  aufs  neue  zu  dem