Landtag  von  1833—1834.  477

leichterung  der  Jagdlasten.  Die  Aufhebung  des  vierjährigen
Dienstzwanges  bei  der  Landwirthschaft,  welche  die  Stände  1830
abgelehnt  hatten,  wurde  jetzt  ohne  weiteres  angenommen,  und
die  neue  Gesindeordnung  (vom  10.  Januar  1835)  setzte  den
Zeitansichten  entsprechend  an  die  Stelle  der  in  den  älteren
Ordnungen  den  Dienstherren  über  ihr  Gesinde  eingeräumten
unbeschränkten  Gewalt  ein  durch  Vertrag  geregeltes  Rechtsverhältniß.
  Der  nunmehrigen  Gleichstellung  der  bürgerlichen
Stände  entsprach  das  Gesetz  über  die  Erfüllung  der  Militärpflicht
  (vom  26.  October  1834)  theoretisch  wenigstens  insofern,
als  es  die  Waffenpflicht  zu  einer  allgemeinen  machte,  praktisch
freilich  gestattete  es  den  Loskauf  und  die  Stellvertretung  durch
ausgediente  Soldaten;  die  Dienstzeit  wurde  von  acht  auf  sechs,
die  der  Kriegsreserve  von  vier  auf  drei  Jahre  herabgesetzt,  die
Exemtionen  auf  die  einzigen  Ernährer  beschränkt.  Die  Wünsche
wegen  Herabsetzung  des  damals  12605  Mann  betragenden
Armeebestandes  erklärte  die  Regierung  mit  Rücksicht  auf  den
Bund  für  unausführbar.  Das  neue  Militärstrafgesetzbuch
(vom  14.  Februar  1835)  milderte  die  Unmenschlichkeit  und
Verkehrtheit  der  auch  noch  in  dem  von  1822  beibehaltenen
Strafen.  Da  ferner  die  sächsische  Gesetzgebung  über  Staatsangehörigkeit
  und  Staatsbürgerrecht,  Wohnsitz  und  Heimatsrecht
  nur  sehr  wenige,  zerstreute  und  höchst  schwankende  Bestimmungen
  enthielt,  so  wurde  auch  hierüber  ein  neues  Gesetz
nöthig  (26.  November  1834);  dasselbe  machte  zur  Bedingung
für  die  selbständige  Wohnsitznahme  das  25.  Lebensjahr,  ausreichendes
  Vermögen  oder  Erwerbsfähigkeit,  bei  gewissen  Gewerben
  Nachweis  der  gesetzlichen  Befähigung  und,  daß  nach  dem
Ermessen  der  Behörde  auch  Gelegenheit  zum  Erwerbe  vorhanden
  sei.  Die  Debatten  über  dieses  tief  eingreifende  Gesetz
führten  auch  zu  Erörterung  über  die  mehrfach  befürchtete
Übervölkerung  und  die  als  Abhilfe  derselben  zu  begünstigende
Auswanderung;  wegen  letzterer  war  schon  die  Regierung  mit
denen  von  Frankreich  und  England,  jedoch  ohne  Erfolg,  mit
besserem  mit  Preußen,  in  Verbindung  getreten;  doch  herrschte
in  den  Kammern  die  richtige  Ansicht  vor,  daß  eine  directe