Landtag  von  1833—1834.  483

Geistlichkeit  Dresdens  an  die  Kammern  richtete,  worauf  letztere
an  die  Regierung  das  Ersuchen  stellten,  ihnen  das  Resultat  der
gewünschten  Erörterungen  hinsichtlich  des  dem  Staate  über  die
katholische  Kirche  zustehenden  jus  circa  sacra  vorzulegen.
Außerdem  beantragte  bei  Berathung  des  Budgets  die  zweite
Kammer,  daß  weder  den  Staatscassen  ein  Beitrag  zum  katholischen
  Cultus  angesonnen  noch  den  Katholiken  die  Errichtung
neuer  Kirchen,  Schulen  oder  anderer  frommer  Anstalten  ohne
Genehmigung  des  Cultusministeriums  gestattet  werden  möge.
Von  seiten  der  Regierung  wurde  ein  Gesetz  über  die  gemischten
Ehen  1)  vorgelegt,  bestimmt,  den  überwiegenden  Einfluß,  welchen
das  Mandat  von  1827  den  besonderen  Grundsätzen  der  katholischen
  Kirche  einräumte,  zu  beschränken,  und  obgleich  die
katholische  Geistlichkeit  des  Landes  gegen  die  darin  enthaltenen
Grundsätze  remonstrierte,  nahmen  es  die  Kammern  an,  nicht
ohne  noch  einige  verschärfende  Zusätze  dazu  gemacht  zu  haben
(Gesetz  vom  1.  November  1836).  Überhaupt  aber  gehörte  es
zu  den  wohlthätigsten  Wirkungen  des  erwachten  öffentlichen
Lebens,  daß  die  katholische  Propaganda  sich  fortan  eine  Zeit
lang  vorsichtiger  zurückhielt  und  das  gegenseitige  Verhältniß  der
beiden  Confessinnen  in  Folge  davon  einen  friedlicheren  Charakter
annahm.

Über  diesen  Arbeiten  war  der  Herbst  herangekommen,  als
man  sich  überzeugte,  daß,  wenn  man  in  der  bisherigen  Weise
fortfahre,  das  ganze  nächste  Jahr  zur  Bewältigung  der  Vorlagen
  nicht  ausreichen  werde,  daß  es  daher  nothwendig  sei,
nicht  nur  den  Gang  der  Berathungen  abzukürzen  sondern  auch
unter  den  Vorlagen  eine  Auswahl  zu  treffen  und  die  nicht
unaufschiebbaren  bis  auf  den  nächsten  Landtag  zurückzulegen.
Zu  letzterer  Kategorie  gedachte  die  erste  Kammer  auch  die
Schulgesetze  zu  rechnen,  hätte  nicht  besonders  Großmann  darauf
gedrungen  diese,  namentlich  das  schon  von  der  zweiten  Kammer
berathene  Volksschulgesetz  noch  auf  diesem  Landtage  zu  erledigen.

1)  Nach  den  Ermittelungen  des  Statistischen  Vereins  lebten  auf  dem
Lande  4526  Katholiken  in  gemischter  Ehe.
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