484  Sachsen  von  1833—1848.

Hier  war  freilich  auch  der  Nothstand  übergroß;  das  sächsische
Volksschulwesen,  im  achtzehnten  Jahrhundert  ein  Muster  für
andere  Länder,  hatte  sich  in  den  letzten  Jahrzehnten  von  dem
rüstiger  vorschreitender  Staaten  weit  überflügeln  lassen.  Es
fehlte  an  Lehrern,  daher  viele  derselben  eine  zu  große  Anzahl
Kinder  zu  unterrichten  hatten,  an  Lehrmitteln  und  Schulräumen,
und  die  vorhandenen  waren  von  unausreichender  Beschaffenheit.
Die  Zahl  der  in  Dresden  allein  ganz  ohne  Unterricht  aufwachsenden
  Kinder  veranschlagte  Minister  Müller  auf  800;
noch  bestanden  gegen  700  nicht  coufirmierte  Kinderlehrer-oder
Katechetenschulen,  meist  ohne  eigenes  Schulhaus  und  im  kläglichsten
  Zustande,  in  denen  41220  Kinder  nur  den  dürftigsten
Unterricht  erhielten;  die  unterste  Classe  dieser  Lehrer,  zum
Theil  mit  50  Thlr.  Gehalt,  bildeten  die  sogenannten  Reiheoder
  Wandelschullehrer,  welche  der  Reihe  nach  in  den  Häusern
ihre  Kost  erholen,  Schule  halten  und  wohnen  mußten  1).  Da
brachte  nun  das  neue  Volksschulgesetz  (vom  6.  Juni  1835)
Abhilfe;  es  gab  Vorschriften  über  die  Einrichtung  der  Schulen,
die  Verbindlichkeit  der  Schulgemeinden  für  Gründung  und  Erhaltung
  derselben,  die  Anstellung,  Rechte  und  Verbindlichkeiten
der  Lehrer  ihrer  Gemeinde  gegenüber,  die  den  Kindern  wie
deren  Eltern  und  Erziehern  obliegenden  Pflichten  und  die  Local-=aufsicht
  über  die  Schulen  und  setzte  den  Minimalgehalt  eines
Schullehrers  auf  120  Thlr.,  den  eines  Kirchschullehrers  auf
200  Thlr.  fest;  außerdem  bewilligten  die  Kammern  10000  Thlr.
zur  Unterstützung  armer  Gemeinden  2).  Das  Gesetz  über  die
Gelehrtenschulen  wurde  ebenso  wie  die  Gewerbeordnung  von
der  Regierung  zurückgezogen.  Am  30.  October  1834  erfolgte
der  feierliche  Schluß  des  ersten  constitutionellen  Landtags,
nachdem  derselbe  21  Monate  getagt  hatte  3).

1)  Das  Volksschulwesen  in  Sachsen,  Leipzig  1833.

2)  Im  Jahre  1826  gründete  Amtsprediger  G.  F.  Döhner  in  Freiberg
aus  dem  Erlös  des  von  ihm  herausgegebenen  sächsischen  Volksschulfreundes
eine  Pensionscasse  für  Wittwen  und  Waisen  evangelischer  Schullehrer.

3)  Von  seiten  der  Regierung  waren  an  denselben  116  Mittheilungen
ergangen;  die  Registrande  der  ersten  Kammer  wies  982,  die  der  zweiten