Gedeihlicher  Zustand  im  Inneren.  485

Mit  berechtigter  Genugthuung  durften  Regierung  und  Stände
auf  den  durchmessenen  Weg  zurückschauen.  Von  der  Überzeugung
belebt,  daß  die  Verfassung  von  1831  nicht  das  unüberschreitbare
  Maximum  von  Zugeständnissen  sondern  der  Ausgangspunkt
  einer  allmählich  und  bedächtig  zu  vollziehenden  Weiterentwickelung
  sei,  hatten  beide  einträchtig  ein  tüchtiges  Stück
Arbeit  erledigt  und  die  rückhaltslose  Offenheit,  mit  der  die
Regierung  den  Weg  der  Reformen  betreten,  sicherte  ihr  das
Vertrauen  des  Volkes  im  vollsten  Maße.  Mit  Neid  sah  man
in  anderen  Staaten  auf  Sachsen,  wo  kein  Verfassungskampf
die  Harmlosigkeit  des  Verhältnisses  zwischen  Regierenden  und
Regierten  trübte,  wo  unter  einer  humanen  und  rechtlichen
Verwaltung  der  Wohlstand  des  seiner  drüsendsten  Lasten  entbürdeten
  Volkes  aufzublühen  begann  und  dieses,  in  seiner
großen  Mehrheit  des  materiellen  Gedeihens  froh,  um  die  Tagesfragen
  der  Politik  sich  herzlich  wenig  zu  kümmern  schien.  Dieses
Sichbegnügen  mit  den  praktischen  Resultaten  ließ  hier  auch  das
Joch  des  Bundestags  weniger  drückend  empfinden  als  anderwärts,
  und  die  Regierung  fühlte  sich  weder  zu  einer  Opposition
gegen  denselben  berufen  noch  beeiferte  sie  sich  sehr  ihm  zu  willfahren.
  Auf  den  wiener  Conferenzen  von  1834  spielte  der
Vertreter  Sachsens,  v.  Minkwitz,  eine  durchaus  untergeordnete
Rolle:  von  den  Anträgen  auf  Gleichheit  von  Maß,  Gewicht
und  Münze  und  auf  Abschaffung  der  Lotterien  wurde  es  mit
ersterem  an  den  Bundestag  verwiesen;  letzteren  in  Berathung
zu  ziehen  wurde  geradezu  abgelehnt  1).  Im  Innern  gab  es
vollauf  zu  thun  um  die  auf  dem  Landtage  zur  Verabschiedung
gelangten  Gesetze  in  die  Praxis  einzuführen;  sodann  bedurfte
das  Verhältniß  zu  den  Schönburgen  eine  den  neuen  Staatseinrichtungen
  sich  anfügende  Umgestaltung,  welche,  obgleich  die
1815  für  die  Recesse  ausgesprochene  Garantie  der  Großmächte

2231  Nummern  auf;  die  erste  Kammer  hatte  347,  die  zweite  351  Sitzungen
gehalten.

1)  v.  Weech,  Correspondenzen  und  Actenstücke  zur  Geschichte  der
Ministerialconferenzen  von  Karlsbad  und  Wien  (1865),  S.  216  ff.