Der  Zollverein.  491

auf  der  November  1840  zu  Berlin  eröffneten  Conferenz  eine
nicht  unbedenkliche  Wendung,  bis  man  sich  dahin  verständigte,
daß  Preußen  von  Sachsen  und  den  thüringischen  Staaten  für
seine  Mehrconsumtion  an  Branntwein  eine  Abfindung  erhielt,
außerdem  an  die  Stelle  der  bisherigen  Ausgleichungsabgaben
ein  ganz  neues  System,  das  der  übergangsabgaben,  gesetzt
wurde,  worauf  durch  den  neuen,  am  8.  Mai  1841  unterzeichneten
  Vertrag  diese  erste  Krisis  des  Zollvereins  zu  einem
glücklichen  Ende  gedieh.  Aber  seine  Lebensfähigkeit  sollte  noch
auf  mehr  als  eine  Probe  gestellt  werden.  Es  brach  der  Kampf
zwischen  Schutzzoll  und  Freihandel  aus.  In  Sachsen  gieng  der
Ruf  nach  Schutzzoll,  nämlich  gegen  die  englischen  Garne,  von
den  Baumwollspinnern  aus,  namentlich  von  der  großen  Zahl
derer,  die,  angelockt  durch  den  lebhaften  Geschäftsgang  während
des  nordamerikanischen  Bankschwindels  von  1835—1837,  ohne
die  geringste  Sachkenntniß  kleine  Spinnereien  unternommen
hatten  und  mit  dem  Verschwinden  der  günstigen  Conjunctur
nun  in  Bedrängniß  geriethen  1).  Da  jedoch  umgekehrt  die
Weberei  billige  Garne  bedurfte  und  die  Spinnerei  den  Bedarf
derselben,  besonders  in  den  feineren  Sorten,  noch  lange  nicht  zu
decken  vermochte,  auch  der  leipziger  Handel  dem  Freihandel  zustrebte,
  so  hielt  zum  Glück  die  Regierung  an  der  Überzeugung
fest,  daß  Schutzzölle  nur  die  Gegenstände  der  Industrie  zum
Schaden  der  Consumenten  vertheuerten,  und  erklärte  sich  auf
den  folgenden  Zollvereinsconferenzen  gegen  jede,  wenigstens
gegen  jede  namhafte  Erhöhung  der  Garnzölle  2).

1)  Beim  Eintritt  in  den  Zollverein  hatte  Sachsen  74  Spinnereien
mit  370808  Spindeln,  durchschnittlich  zu  5000  Spindeln;  September
1845  116  Spinnereien  mit  474998  Spindeln,  durchschnittlich  4000
Spindeln;  Herbst  1848  136  Spinnereien  mit  541868  Spindeln.  Zuwachs
an  Spindeln  seit  1834  46%  ;  dadurch  widerlegte  sich  von  selbst  das
unaufhörliche  Verlangen  nach  Schutz.

2)  Bei  den  Verhandlungen  darüber  in  der  zweiten  Kammer  1846
rügte  Abg.  Gehe  die  Thatsache,  daß  es  der  Landeszeitung  nicht  gestattet
war  über  Zollverhältnisse  andere  als  halbamtliche  Mittheilungen  zu  bringen,
  also  eine  Belehrung  darüber  durch  die  Presse  nicht  zu  erlangen  war.