Die  Juden.  495

Petition  der  dresdner  israelitischen  Gemeinde  um  Ertheilung
der  privat=  und  staatsbürgerlichen  Rechte  an  die  in  Sachsen
eingebornen  Juden  trotz  Drohbriefen  von  dresdner  Bürgern
und  den  Gegenpetitionen  der  Handel-  und  Gewerbtreibenden
aus  verschiedenen  Städten  1).  Für  die  Meisten  war  die  Emancipation
  weniger  eine  Frage  der  religiösen  Toleranz  als  der
Gewerbefreiheit,  daher  selbst  die  liberalsten  Abgeordneten  wenig
Neigung  dafür  an  den  Tag  legten,  während  die  Regierung  an
dem  Grundsatze  festhielt,  daß  die  moralische  Verbesserung  der
Juden,  namentlich  ihre  Annäherung  an  die  christlichen  Gebräuche
und  Sitten  ihrer  bürgerlichen  Emancipation  vorangehen  müsse.
Statt  des  von  den  Ständen  beantragten  Gesetzes  über  die
Rechtsverhältnisse  der  Juden  legte  sie  daher  dem  Landtage  von
1836  zunächst  nur  ein  solches  über  die  Religionsübung  der
Juden  vor,  das  ihnen  gestattete  in  Dresden  und  Leipzig  sich
unter  Aufhebung  der  bisher  nur  geduldeten  Privatsynoden  in
eine  Religionsgemeinde  zu  vereinigen  und  ein  gemeinschaftliches
Bet-  und  Schulhaus  zu  errichten  (Gesetz  vom  18.  Mai  1837),
und  ließ  diesem  als  einen  weiteren  Schritt  einen  Gesetzentwurf
wegen  einiger  Modificationen  in  den  bürgerlichen  Verhältnissen
der  Juden  folgen,  wonach  ihnen  um  sie  vom  Schacher  abzulenken
  der  Handel,  jedoch  bloß  mit  selbstgefertigten  Waaren,  die
Erlangung  des  Innungs=  und  Meisterrechts  und  das  Halten  von
Gesellen  und  Lehrlingen,  jedoch  in  einer  von  der  Regierung  für
jede  Innung  bestimmten  Maximalzahl  erlaubt,  dagegen  die  Beschränkung
  ihres  Wohnsitzes  auf  beide  Hauptstädte,  ihre  Ausschließung
  von  den  politischen  und  bürgerlichen  Ehrenrechten  und
die  Versagung  gewisser  Gewerbe  beibehalten  wurden.  Allein
selbst  diese  Zugeständnisse  giengen  der  großen  Mehrheit  der
Stände  zu  weit,  so  daß  bei  der  Berathung  des  Entwurfs
noch  verschiedene  Beschränkungen  und  kleinliche  Vorbehalte  eingeschaltet
  wurden  (Gesetz  vom  16.  August  1838).  Kein  Wunder

1)  Die  Juden  ehrten  daher  seinen  hundertjährigen  Geburtstag  22.  Juni
1870  durch  Begründung  einer  Stiftung  für  Studierende  ohne  Unterschied
der  Confession.