496  Sachsen  von  1833—1848.

daher,  daß  die  Juden  bei  dem  Landtage  von  1842  aufs  neue
um  Gewährung  erweiterter  Rechte  einkamen.  Trotz  der  Gegenpetitionen
  der  dresdner  Handwerker  und  Handelsinnung  unterstützten
  in  den  Kammern  namentlich  Brockhaus,  v.  Thielau,
v.  Mayer  und  Graf  Hohenthal-Püchau  diese  Bitte,  wogegen
Oberländer  und  Eisenstuck  ebenso  bestimmt  widersprachen,  und
vorläufig  geschah  weiter  nichts,  als  daß  die  Petition  der  Juden
der  Regierung  zur  Berücksichtigung  empfohlen  wurde.

Die  Unsicherheit  in  den  gesetzlichen  Größenwerthen  der  sächsischen
  Maße  und  Gewichte  und  die  störende  Verschiedenheit
derselben  in  jedem  kleinen  Theile  des  Landes  hatten  schon  im
Jahre  1805  die  Stände  zu  einem  Antrage  auf  Einführung
eines  rationellen  Maß=  und  Gewichtssystems  bewogen,  ohne
daß  es  zeither  dazu  gekommen  war,  hauptsächlich  weil  man  die
allgemeine  Ordnung  dieser  Angelegenheit  erst  vom  Bundestage,
dann  vom  Zollverein  erhoffte.  Nachdem  jedoch  auch  der  letztere
diese  Erwartung  getäuscht  hatte  und  das  einzige  Resultat  der
vielversprechenden  Verhandlungen  die  Annahme  eines  gleichmäßigen
  Zollgewichts  gewesen  war,  fühlte  sich  die  sächsische  Regierung
  verpflichtet,  nunmehr  selbständig  die  erforderlichen  Verbesserungen
  ins  Leben  zu  rufen,  und  da  die  Ordnung  des  Gewichtssystems
  am  dringendsten  schien  —  denn  das  Mandat  von
1834  hatte  neben  dem  leipziger  Kramergewicht  (à  110  Pfd.)
auch  noch  das  Fleischergewicht  (à  102  Pfd.)  und  das  Berggewicht
  (à  114  Pfd.)  bestehen  lassen  —,  so  wurde  zunächst  auf
dem  Landtage  von  1840  die  Einführung  des  mit  1.  Januar  d.  J.
in  Wirksamkeit  getretenen  Zollgewichrs  als  allgemeinen  Landesgewichts
  beschlossen.  Den  Entwurf  eines  neuen  auf  dem  metrischen
  System  beruhenden  Maßsystems  1)  legte  die  Regierung

1)  Abgesehen  von  den  verschiedenen  Localscheffeln,  die  bei  einem  Wechsel
zwischen  8#  Metzen  und  2  Scheffeln  11  Metzen  in  diesem  Spielraume
noch  in  80  verschiedenen  Größen  bestanden,  variierten  die  legalen  dresdner
Scheffel  bis  zu  148  Cubikzoll.  Ebenso  wechselten  die  bei  den  Obrigkeiten
vorgefundenen  Kannenmaße  von  7%  unter  bis  zu  5%  über  die  Größe,
wie  sie  künftig  vorgeschrieben  werden  sollte.  Die  Elle  betrug  in  Leipzig
250,6  par.  Linien,  in  Dresden  251,  in  Freiberg  251,2,  in  Zittau  252,6,
in  Bautzen  255,3,  in  Adorf  285.