Maß,  Gewicht  und  Münze.  497

den  Ständen  im  Jahre  1845  vor,  weniger  in  der  Absicht  das
Gesetz  sofort  zu  emanieren  als  in  der  Hoffnung  durch  Annahme
desselben  seitens  der  Kammern  einen  günstigen  Einfluß  auf  die
Verhandlungen  mit  den  übrigen  Zollvereinsstaaten  auszuüben.
Aber  nur  die  zweite  Kammer  nahm  den  Entwurf  an,  die  erste
versagte  ihre  Zustimmung,  so  lange  nicht  die  gesamten  oder
wenigstens  die  benachbarten  Zollvereinsstaaten  und  namentlich
Preußen  dasselbe  System  annehmen  würden,  worauf  beide  übereinstimmend
  beantragten,  die  Regierung  möge  über  den  Zeitpunkt
  sowie  über  die  inmittelst  etwa  nöthig  werdenden  Modificationen
  der  Maßordnung  die  Zustimmung  einer  späteren
Ständeversammlung  einholen  und  innerhalb  der  laufenden  Finanzperiode
  das  neue  Gewichtssystem  nicht  zur  Ausführung  bringen.
Die  nicht  geringere  Confusion  des  Münzwesens  stammte
hauptsächlich  daher,  daß  der  gesetzliche  Münzfuß  in  Sachsen
zwar  der  Conventions=  oder  20  Fl.-Fuß  war  1),  daß  es  aber
in  neuerer  Zeit,  seit  den  Durchmärschen  der  preußischen  Truppen
und  dem  Frieden  von  1815,  mehr  und  mehr  mit  preußisch
Courant  überschwemmt  wurde.  Es  bestanden  also  in  Sachsen
zwei  wesentlich  verschiedene  Valuta,  nach  dem  20  Fl.=  und
nach  dem  21  Fl.-Fuß,  factisch  nebeneinander,  von  denen  doch
keine  zu  allen  und  jeden  Zahlungen  anwendbar  war.  Allein
während  man  noch  nach  Mitteln  zur  Abstellung  des  Übels
suchte,  war  der  allgemeine  Verkehr  der  Entscheidung  der
Frage  dadurch  vorausgeeilt,  daß  das  gewöhnliche  Werthausgleichungsmittel
  sich  in  preußisch  Courant  festgestellt  hatte.
Von  den  mehr  als  74  Millionen  aber,  welche  Sachsen  seit
1763  geprägt  hatte,  wurden  die  gröberen  Sorten  wegen  der
Zuverlässigkeit  ihres  Gehalts  in  Folge  der  gestiegenen  Silberpreise
  von  vielen  Münzstätten  als  das  wohlfeilste  Silber  aufgekauft?);
  die  Speciesthaler  giengen  sogar  statt  Barrensilbers

1)  Die  Convention  von  1753  war  zwar  nur  zwischen  Osterreich  und
Baiern  geschlossen  worden;  doch  hatte  Sachsen  erklärt,  daß  es  sich  ebenfalls
  nach  derselben  richten  werde.

2)  Allein  im  Jahre  1817  kauften  die  berliner  Kaufleute  über  3  Millionen
  sächsisches  Conventionsgeld  auf.  «

Flathe,  Neuere  Geschichte  Sachsens.  32