498  Sachsen  von  1833—1848.

nach  der  Levante  und  China,  da  die  Mark  Silber,  die  noch  zu
Anfang  des  Jahrhunderts  13  Thlr.  2  bis  4  Gr.  gegolten  hatte,
bis  13  Thlr.  14  und  18  Gr.  stieg,  das  Fabrikat  aber  vom  Staate
zu  13  Thlr.  8  Gr.  ausgegeben  wurde,  so  daß  bei  der  Ausprägung
  von  50=  bis  60000  Mark,  welche  die  Bergwerke  jährlich
lieferten,  20-bis  25000  Thlr.  verloren  giengen.  So  verschwanden
von  dem  ganzen  Münzreichthum  über  60  Millionen  spurlos
aus  dem  inländischen  Verkehr  und  nur  ein  Theil  der  kleineren
Münzsorten  blieb  zurück.  Bis  zu  welchem  Grade  die  Verwirrung
  am  Geldmarkte  des  Landes  um  sich  gegriffen  hatte,
gieng  am  deutlichsten  daraus  hervor,  daß  diejenige  Valuta,
welche  nach  dem  leipziger  Courszettel  als  Regulator  der  übrigen
dienen  sollte,  das  Conventionsgeld,  selbst  zur  Sorte  geworden
war  und  die  Abgabenpflichtigen  es  zur  Entrichtung  der  Steuern
meist  mit  Einbuße,  je  nach  dem  schwankenden  Course,  einwechseln
mußten.  Umsonst  suchte  die  Regierung  durch  Verhandlungen
mit  den  Staaten  des  mitteldeutschen  Handelsvereins  nach  einem
Auswege  aus  der  Verwirrung,  das  preußisch  Courant  nahm
immer  mehr  überhand;  in  der  chemnitzer  Gegend  waren  daneben
vorzugsweise  Zwanzigkreuzer  verbreitet.  Regierung  und  Stände
neigten  bei  dem  Landtage  von  1830—1831  der  Annahme  des
21  Fl.-Fußes  zu,  doch  stiegen  der  ersteren  bald  darauf  Bedenken
  auf,  ob  dessen  Einführung  räthlich  sei,  bevor  er  nicht
durch  Übereinkunft  mit  den  Nachbarstaaten  zu  einem  Conventionsfuß
  erhoben  worden  sei.  Bei  der  Normierung  der
Zölle  in  preußisch  Courant  zufolge  des  Zollvereinsvertrags
wurde  dessen  Cours  zu  3½  %  oder  9  Pf.  vom  Thaler  bestimmt;
  weil  jedoch  das  preußisch  Courant  seit  seiner  wachsenden
Verbreitung  auch  immer  mehr  in  seinem  inneren  Werthe  stieg,  so
wurde  derselbe  im  Jahre  1836  auf  8  Pfennige  gesetzt.  Da  nun
auch  die  Verhandlungen  über  das  Münzwesen  auf  der  münchener
Zollconferenz  von  1836  kein  günstiges  Resultat  versprachen,  so
erklärten  die  Stände,  daß  ihnen  die  Annahme  des  213Fl.=Fußes
  unabweisbar  erscheine.  Mittlerweile  hatten  jedoch  die
Staaten  des  Zollvereins  und  die  des  14  Thlr.-Fußes  eine
Münzconferenz  verabredet,  die  im  Sommer  1838  zu  Dresden