Criminalgesetzbuch.  Gelehrtenschulen.  513

auf  die  der  öffentlichen  Vollstreckung  angetragen,  doch  erklärte
damals  Minister  v.  Könneritz,  nur  auf  eine  Beschränkung  der
Todesstrafe  und  auf  Wegfall  des  hochnothpeinlichen  Halsgerichts
eingehen  zu  wollen.  Auch  die  Kammern  sprachen  sich  jetzt  für
Beibehaltung  der  Todesstrafe  aus,  empfahlen  jedoch  deren
künftige  Abschaffung  im  Auge  zu  behalten,  falls  die  neuen  Einrichtungen
  eine  Verminderung  der  Verbrechen  hervorbringen
sollten.  Desto  mehr  Gegner  fand  die  körperliche  Züchtigung,
die  auch  bei  der  ersten  Berathung  von  der  zweiten  Kammer
verworfen,  von  der  ersten  aber  beibehalten  wurde.  Die
Prangerstrafe  ließ  die  Regierung  selbst  fallen  und  statt  des
Verlustes  des  Adels  durch  erlittene  Zuchthausstrafe  setzten  die
Kammern,  da  in  einem  constitutionellen  Staate  ein  Vorzug
des  Adels  nicht  anzuerkennen  sei  und  der  ausgestoßene  Adelige
keinem  andern  Stande  zugewiesen  werden  könne,  den  der  politischen
  und  Ehren-Rechte.  In  dieser  von  den  Kammern  amendierten
  Gestalt  wurde  30.  März  1838  das  erste  geschlossene
Strafgesetzbuch,  welches  Sachsen  erhielt,  publiciert,  das  zur
besonderen  Genugthuung  seiner  Urheber  auch  im  Auslande
Anerkennung,  im  Großherzogthum  Weimar  unveränderte  Annahme
  fand.

War  somit  das  Streben  der  letzten  Jahre  vorzugsweise
auf  den  materiellen  Fortschritt  gerichtet,  so  wurde  doch  auch  der
geistige  nicht  außer  Acht  gelassen.  Die  Reform  der  Gelehrtenschulen
  wurde  auf  einer  Rectorenconferenz  im  Sommer  1835
vorbereitet,  die  Lyceen  wurden  unter  Schulcommissionen  gestellt,
die  der  kleineren  Städte,  die  außer  Stand  waren  den  Anforderungen
  der  Gegenwart  zu  entsprechen,  erhielten  Staatsunterstützung,
  und  da  die  Zahl  der  dem  Studium  sich  Widmenden
abnahm,  die  der  Schüler  von  1600  auf  1300  sank  und  noch
600  Candidaten  der  Theologie  zu  versorgen  waren,  so  hielt
man  eine  Verminderung  jener  Lyceen  an  der  Zeit  und  hob
nächst  den  schon  vorher  eingegangenen  zu  Marienberg,  Löbau
und  Camenz  auch  die  zu  Chemnitz  und  Schneeberg  auf;  das
zu  Annaberg  wurde  1842  in  ein  Progymnasium  mit  Realschule
  verwandelt.  Die  Fürstenschulen,  Meißen  unter  Baum-Flathe,

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