Die  liberale  Opposition.  521

schen  Verfassungsbruchs,  einer  Frage,  in  welcher  ihr  das  Rechtsbewußtsein
  der  ganzen  Kammer  zur  Seite  stand.  Als  v.  Dieskau
den  Antrag  einbrachte,  die  Übereinstimmung  der  Kammer  mit
dem  Beschluß  der  badenschen  Volkskammer  über  diesen  empörenden
  Vorgang,  gegen  die  Regierung  aber  die  zuversichtliche
Erwartung  zu  erklären,  dieselbe  werde  die  constitutionellen
Rechte  der  deutschen  Bundesstaaten  beim  Bundestage  zu  wahren
wissen,  erhoben  sich  sofort  49  Mitglieder  zu  dessen  Unterstützung
und  die  zweite  Kammer  ließ  sich  weder  durch  v.  Lindenau's
Hinweis  auf  das  deutsche  Staatsrecht,  welches  jede  Einmischung
des  Bundes  in  die  inneren  Angelegenheiten  eines  Bundesstaates
  verbiete,  so  lange  nicht  die  Betheiligten  selbst  sich  beschwerend
  an  die  Bundesversammlung  wendeten,  sowie  auf  die
niemals  bezweifelte  constitutionelle  Gesinnung  der  sächsischen
Regierung  davon  abhalten  denselben  mit  großer  Stimmenmehrheit
  anzunehmen,  noch  auch  durch  die  Erklärung  der  ersten
Kammer,  „wie  sie  sich  in  der  damaligen  Sachlage  beruhigt
fände“,  von  ihrem  Beschlusse  wieder  abbringen.

Bereits  ansehnlich  verstärkt  scharte  sich  auf  dem  nächsten,
am  10.  November  1839  eröffneten  Landtage,  dem  übrigens
nur  die  zur  Vervollständigung  der  Gesetzgebung  nothwendigsten
Gegenstände  vorlagen,  die  liberale  Opposition  um  Todt  als
ihren  Führer:  an  des  ausgeschiedenen  v.  Dieskau  Stelle  der
Advocat  K.  Braun  aus  Plauen,  v.  Watzdorf,  vom  letzten
alten  Ständetag  her  wohlbekannt,  Klinger  aus  Dippoldiswalde,
Hensel  aus  Camenz;  wenigstens  ihnen  nahe  stand  der  reiche
Fabrikant  Georgi  aus  Mylau.  Es  blieb  zwar  auch  diesmal,
nach  Lindenaufs  Ausdruck,  bei  der  schönen  Eigenthümlichkeit  der
sächsischen  Kammern  keine  Adresse  zu  erlassen,  aber  Todts  Antrag
  auf  eine  solche  erhielt  doch  schon  17  Stimmen.  In  der
Zwischenzeit  seit  dem  letzten  Landtage  hatte  die  förmliche  Aufhebung
  der  hannoverschen  Verfassung  und  die  vom  König  von
Hannover  selbst  veröffentlichte  Zurückweisung  der  dagegen  erhobenen
  Beschwerden  durch  den  Bundestag,  ganz  Deutschland
mit  Entrüstung  und  Besorgniß  erfüllt.  Diesmal  war  es
daher  nicht  die  liberale  Opposition  sondern  der  Veteran  unter