Landtag  von  1839/40.  523

Anträge  wurden  im  Landtagsabschiede  zurückwiesen,  da  der
erstere  Punkt  lediglich  zur  inneren  Geschäftsordnung  des  Bundestags
  gehöre,  zu  dem  zweiten  aber  im  Hinblick  auf  die  Verhältnisse
  Sachsens  ohnedies  keine  Veranlassung  vorliege.  Eine
auf  Stellung  der  sächsischen  Verfassung  unter  die  Garantie  des
Bundes  gerichtete  Petition,  welche  im  Zusammenhange  mit
jener  Angelegenheit  ein  Mitglied  der  ersten  Kammer,  Ziegler
v.  Klipphausen,  bei  der  zweiten  einreichte,  fand  zwar  keinen
Anklang,  „da  die  anerkannte  und  makellose  Gewissenhaftigkeit,  Gerechtigkeit
  und  Worttreue  des  Königs  und  seines  Hauses  höher
stehe  als  jede  auswärts  zu  suchende  Garantie"“,  gab  aber  den
unerwarteten  Anlaß  zu  einem  Conflict  mit  Lindenau,  der,  da
die  zweite  Kammer  seiner  Behauptung,  daß  nach  der  Verfassung
  ein  Ständemitglied  eine  Petition  nur  in  seiner  Kammer
einbringen  dürfte,  einstimmig  entgegentrat,  seine  Entlassung
anbot  und  erst,  nachdem  der  König  seine  Auffassung  ausdrücklich
  als  die  richtige  anerkannt  und  die  Kammern  sich  bereitwillig
  dieser  Entscheidung  unterworfen  hatten,  wieder  an  den
ständischen  Verhandlungen  Theil  nahm.

Den  Mißton,  den  dieser  Zwischenfall  zurückließ,  zu  ver—
wischen,  war  leider  das  Preßgesetz,  welches  die  Regierung  in
Erfüllung  ihres  am  vorigen  Landtage  gegebenen  Versprechens
den  Ständen  vorlegte,  sehr  wenig  geeignet.  Der  von  Todt
erstattete  Bericht  sprach  sich  darüber  dermaßen  abfällig  aus,
daß  die  Regierung  den  Entwurf  lieber  ganz  zurückzog.  Nicht
viel  besseren  Erfolg  hatte  sie  mit  dem  die  Communalgarde
betreffenden  Erläuterungsgesetze;  denn  wenn  auch  die  zunehmende
  Erkaltung  gegen  dieses  Vielen  lästige  Institut  sich  nicht
abläugnen  ließ,  so  schien  doch  in  dem  Regierungsvorschlag,
welcher  es  mehr  zu  einem  Polizeiorgane  zu  machen  und  die
Selbstwahl  der  Offiziere  einzuschränken  strebte,  das  schlechteste
Mittel  zur  Abhilfe  gefunden  und  in  der  Debatte  mußte  sich  der
Kriegsminister  v.  Nostitz-Wallwitz  für  die  Außerung:  „wenn,  was
nicht  zu  fürchten,  in  Sachsen  je  wieder  unruhige  Bewegungen  entstehen
  sollten,  so  werde  die  Regierung  die  Kraft  haben  sie  zu  zermalmen“,
  von  Eisenstuck  eine  ernste  Zurechtweisung  gefallen  lassen.