524  Sachsen  von  1833—1848.

Der  Landtag  hinterließ  den  Eindruck,  daß  der  unbedingte
Glaube  an  die  Unübertrefflichkeit  der  Verfassung  von  1831,
die  alte  Harmonie  zwischen  Regierung  und  Ständen  im
Schwinden  seien,  daß  der  Geist  zeitgemäßen  Fortschrittes  aus
ersterer  zu  entweichen  beginne.  Die  Klagen  über  das  Zuvielregieren,
  insbesondere  über  das  Verfahren  der  Kreisdirectionen,
über  die  Überzahl  von  Beamten,  die  bereits  1837  einen  Antrag
  des  Prinzen  Johann  auf  Beseitigung  entweder  der  Kreisdirectionen
  oder  der  Amtshauptleute  hervorgerufen  hatte,  kehrten
auf  dem  letzten  Landtage  um  so  lauter  wieder,  je  mehr  sich  die
Bevorzugung  des  Adels  bei  Besetzung  der  höheren  Beamtenstellen
  bemerklich  machte.  So  lange  es  sich  vornehmlich  um
die  gegenseitige  Feststellung  der  gutsherrlichen  und  der  bäuerlichen
  Interessen  handelte,  hatten  die  bäuerlichen  und  städtischen
  Abgeordneten  hingereicht  um  in  der  Kammer  das  Gleichgewicht
  gegen  die  Rittergutsbesitzer  zu  halten.  Seitdem  aber
jene  Verhältnisse  in  der  Hauptsache  ausgeglichen  waren  und
beide,  Rittergutsbesitzer  und  Bauern,  überhaupt  den  ländlichen
Grundbesitz  repräsentierten,  wurde  desto  augenfälliger  der
Mangel  einer  ausreichenden  Vertretung  des  Gewerb=  und
Handelsstaudes  1),  d.  h.  desjenigen  Standes,  dessen  Selbstgefühl
  durch  den  wachsenden  Wohlstand,  die  sich  verbreitende
Intelligenz,  die  häufigere  Berührung  mit  Fremden,  durch  die
großartigen  Erfolge  seiner  Unternehmungen  in  der  letzten  Zeit
außerordentlich  erstarkt  war.  Nicht  trotz  sondern  wegen  der
gewaltigen  Fortschritte  der  materiellen  Entwicklung  begann  sich
Unzufriedenheit  mit  den  politischen  Verhältnissen,  ein  Gefühl
der  Auflehnung  gegen  die  bureaukratische  Bevormundung  zu
verbreiten.  Die  Offentlichkeit  der  ständischen  Verhandlungen
und  der  städtischen  Gemeindevertretungen  wurde  eine  Quelle
politischer  Belehrung.  Sehr  zurück  war  noch  die  Presse;  ein
Antrag  Richters  1833  auf  Freigebung  des  politischen  Zeitungs-1)

  Verkehrt  genug  petitionierten  deshalb  1839  die  Kunst=  und  Gewerbvereine
  zu  Zittan,  Leipzig,  Annaberg,  Zschopau  und  Wolkenstein  um
eine  besondere  Vertretung  des  städtischen  Handwerkerstandes.