Landtag  1842/43.  Lindenau's  Rücktritt.  535

system  von  1831  seine  höchst  nothwendige  und  wohlthätige
Aufgabe  gelöst,  den  Grund  und  Boden  befreit,  die  Gleichheit
der  Besteuerung  und  zahlreiche  materielle  Verbesserungen  hergestellt,
  aber  mit  den  von  allen  Seiten  in  das  Volk  eindringenden
politischen  Ideen  vermochte  es  nicht  zu  rechnen.  Der  eigentliche
Gründer  der  Verfassung  von  1831,  Lindenau,  sah  sich  hier
von  Forderungen  bestürmt,  die  jenseits  seiner  eignen  politischen
Überzeugung  lagen,  dort  von  einer  Reaction  überstimmt,  die
sich  dem  vom  Bundestag  patronisierten  Systeme  des  unerbittlichen
  Widerstandes  gegen  allen  und  jeden  Fortschritt  mit  trauriger
  Beflissenheit  anschloß.  Unfähig  in  dem  ausgebrochenen
Kampfe  seine  Stellung  zu  behaupten,  von  seinen  eignen  Collegen
verläugnet,  trat  er  unmittelbar  nach  Schluß  des  Landtags  von
seinem  Posten  zurück.  Unterlegen  im  Kampfe  gegen  den  Geist
der  alten  Bevorrechtung  nahm  er  die  Popularität,  deren  er
sich  wie  selten  ein  Staatsmann  erfreut  hatte,  in  das  Privatleben
  mit  hinüber,  und  nie  ist  in  Sachsen  sein  Name  anders
als  mit  höchster  Dankbarkeit  genannt  worden  ).

Lindenau's  Sturz  bedeutete  den  Triumph  der  Reaction;
v.  Könneritz  trat  an  die  Spitze  des  Ministeriums  2)  mit  der
ausgesprochenen  Absicht,  der  anschwellenden  Fluth  revolutionärer
Ideen  einen  unübersteiglichen  Damm  entgegenzusetzen.  Wie
aufrichtig  loyal  des  Volkes  Gesinnung  sei,  mochte  der  herzliche
Empfang  lehren,  der  allgemein  dem  Könige  bei  seiner  Rückkehr
aus  England  zu  Theil  wurde,  wo  er  der  Königin  Victoria
persönlich  für  den  verliehenen  Hosenbandorden  seinen  Dank
abgestattet  hatte;  aber  der  reactionäre  Umschlag  in  Preußen
machte  sich  nun  einmal  auch  in  Sachsen  mehr  und  mehr  geltend.
  Das  alte  Vertrauen  war  einer  argwöhnischen  Gereizt-1)

  Er  starb  21.  Mai  1853  auf  seinem  Gute  Polhof  im  Altenburgischen.


2)  Dasselbe  bestand  nunmehr  aus:  v.  Könneritz,  Justiz  und  Auswärtiges;
  E.  G.  v.  Nostitz  und  Jänkendorf,  nach  dessen  Austritt
Sept.  1844  (st.  1858)  J.  P.  v.  Falkenstein,  Inneres;  G.  v.  Nostitz-Wallwitz,
  seit  1846  C.  F.  G.  v.  Oppell,  Krieg;  v.  Zeschau,
Finanzen;  E.  v.  Wietersheim,  Cultus  und  öffentlicher  Unterricht.