Preßzustände.  Kirchliche  Fragen.  587

Facultät  in  Leipzig  vor,  doch  beantragte  die  zweite  Kammer
auf  Jesuitencollegien  gebildete  von  geistlichen  Stellen  auszuschließen.
  Nachdem  auf  demselben  Landtage  die  Annahme  des
von  der  Regierung  vorgelegten  Regulativs  wegen  Ausübung  des
weltlichen  Hoheitsrechts  über  die  katholische  Kirche  an  der  Forderung
  der  zweiten  Kammer,  daß  alle  Erlasse  katholischer  Behörden
  des  ertheilten  Placet  ausdrücklich  Erwähnung  zu  thun
gehalten  sein  sollten,  gescheitert  war,  wurden  1843  aufs  neue
verschiedene  Übergriffe  der  katholischen  Geistlichkeit  constatiert,
welche  die  zweite  Kammer  bewogen  einstimmig  um  erneuerte
Vorlage  des  Regulativs  zu  bitten,  zugleich  aber  die  zuversichtliche
  Erwartung  auszusprechen,  die  Regierung  werde  allen
ferneren  Übergriffen  auf  das  strengste  begegnen;  auch  beschloß
sie,  daß  künftig  keine  protestantischen  Soldaten  mehr  zur  Kniebeugung
  in  der  katholischen  Kirche  commandiert  werden  sollten,
obgleich  der  Kriegsminister  dieselbe  als  einen  bloßen  Act  der
Ehrerbietung  für  das  königliche  Haus  und  eine  natürliche  Folge
militärischer  Befehle  in  Schutz  nahm.  Schärfer  noch  erhob
sich  in  der  ersten  Kammer  Großmann  gegen  die  katholischen
Anmaßungen  und  die  von  der  Regierung  ihnen  gegenüber  geübte
Connivenz  und  weder  des  Domdechants  Dietrich  salbungsvolle
Phrasen  noch  Wietersheims  Versicherung,  dieselben  seien  bereits
von  der  Regierung  gerügt  worden,  vermochten  den  Eindruck  seiner
Anklagen  zu  verwischen  1).

Jetzt  auf  einmal  erscholl  der  Alarmruf:  „Jesuiten  im
Lande!“  Eine  Inschrift  am  Altare  der  aus  einem  Legat  ves
Bischofs  Mauermann  (st.  1841)  für  die  Katholiken  des  Ober-1)

  „Und  so  scheint“,  sagte  er,  „die  hohe  Behörde  allerdings  wie  auf
Socken  einherzugehen,  als  wenn  sie  glaubte  einen  Kranken  oder  Empfindlichen
  und  Reizbaren  nicht  im  mindesten  stören  zu  dürfen,  während  sie
doch  gegen  den  Superintendenten  zu  Penig“  (weil  dieser  einen  in  Sachsen
vorgekommenen  Fall  zur  Offentlichkeit  gebracht  hatte)  „in  voller  Kriegsrüstung
  einherschreitet.“  —  Nachdem  Ammon  und  Großmann  sich  mit
großer  Entschiedenheit  gegen  die  Kniebengung  ausgesprochen  hatten,  erklärte
  auch  Prinz  Johann,  da  die  ersten  protestantischen  Geistlichen  eine
Beeinträchtigung  ihrer  Kirche  darin  fänden,  für  deren  Wegfall  zu  stimmen.