538  Sachsen  von  1833—1848.

erzgebirges  zu  Annaberg  erbauten  Kirche,  die  ohne  Vorwissen
der  Regierung  zu  Brauna  bei  Camenz  erfolgte  Errichtung
einer  Filiale  der  pariser  Erzbrüderschaft  „vom  unbefleckten
Herzen  Mariä  zur  Bekehrung  der  Sünder“  und  ähnliche
Symptome  schienen  auf  ein  Einschleichen  des  Ordens  zu  deuten.
Was  Wunder  daher  nach  dem  Allem,  daß  der  Deutschkatholicismus
  nicht  bloß  unter  den  durch  die  lange  Berührung  mit  den
Protestanten  ohnehin  aufgeklärteren  sächsischen  Katholiken  zahlreichen
  Anhang  sondern  auch  bei  der  protestantischen  Bevölkerung
  die  wärmste  Theilnahme  fand.  In  Leipzig,  Dresden  und
anderen  Orten  bildeten  sich  deutschkatholische  Gemeinden,  die
Ortsbehörden  stellten  ihnen  ihre  öffentlichen  Gebäude,  hie  und  da
selbst  ihre  Kirchen  für  ihren  Gottesdienst  zur  Verfügung;  wo
sich  die  Apostel  der  neuen  Lehre  zeigten,  waren  sie  die  gefeierten
Helden  des  Tages.  Es  war  ein  Rückschlag  des  durch  die  ultramontanen
  Umtriebe  empörten  gesunden  Menschenverstandes,  des
verletzten  nationalen  und  sittlichen  Gefühls  und  der  verhöhnten
Volksbildung.  Aber  daß  diese  scheinbar  kirchliche  Bewegung
zu  einem  guten  Theile  zugleich  eine  durch  die  herrschende  Reaction
  künstlich  auf  das  kirchliche  Gebiet  hinübergedrängte  politische,
  eine  neue  Phase  des  verwandten  politischen  Liberalismus
sei,  wurden  inmitten  des  allgemeinen  Jubels  die  Wenigsten  gewahr,
  während  einzelne  schärfer  Blickende,  wie  in  Leipzig
R.  Blum,  sich  an  die  Spitze  der  deutschkatholischen  Bewegung
stellten,  nicht  aus  religiösem  Bedürfniß  sondern,  weil  sie  eben
in  ihr  ein  höchst  wirksames  Hilfsmittel  der  politischen  Agitation
erkannten.  Die  Regierung,  so  ungelegen  ihr  diese  Bewegung
kam,  that  doch  das  Beste,  was  sie  ihr  gegenüber  thun  konnte:
sie  ließ  ihr  innerhalb  der  gesetzlichen  Schranken  freien  Spielraum.
  Da  die  Anfang  1845  von  mehreren  deutschkatholischen
Gemeinden  mit  der  Bitte  um  Anerkennung  ihrer  Religionsgemeinschaft
  eingereichten  Glaubensartikel  mehrfach  unter  einander
  abwichen,  so  beschloß  das  Cultusministerium  vorher  den
bereits  angekündigten  Versuch  eines  Gemeinbekenntnisses  abzuwarten
  und  erforderte  darauf  über  das  vom  leipziger  Concil
aufgestellte  das  Gutachten  des  Landesconsistoriums  und  der