Deutschkatholicismus.  Gustav-Adolf-Verein.  539

theologischen  Facultät;  aber  noch  vor  Ertheilung  eines  Bescheides
  reichten  sämtliche  Dissidenten  Sachsens  20.  August  1845
ein  neues  weit  umfassenderes  Glaubensbekenntniß  und  Verfassungsstatut
  ein,  auf  welches  nunmehr  die  Prüfung  gerichtet
wurde.  Da  nach  der  Ansicht  des  Ministeriums  zur  Einräumung
  einer  über  die  Hausandacht  hinausgehenden  Religionsübung
  die  Verfassung  ein  besonderes  Gesetz  erheischte,  so  gestattete
es  zwar  den  neuen  Gemeinden  weder  öffentlichen  Gottesdienst
noch  die  Benutzung  von  Gemeindelocalen  zum  Privatgottesdienst,
noch  auch  ihren  Predigern  die  Vollziehung  geistlicher  Amtshandlungen
  mit  bürgerlicher  Rechtswirkung,  die  vielmehr,  weil
die  römisch-katholischen  Geistlichen  sich  der  Vornahme  derselben
weigerten,  den  evangelischen  Pfarrern  zugewiesen  wurden,  ignorierte
  aber  aus  Staatsklugheit  im  vorliegenden  Falle  Alles,
wozu  es  nicht  einer  ausdrücklichen  Autorisation  der  Behörden
bedurfte,  ohne  sich  doch  durch  diese  Duldung  bei  den  Betheiligten
  wirklich  Dank  zu  verdienen.

Aber  auch  in  der  protestantischen  Kirche  meldeten  sich  die
Symptome  einer  inneren  Krisis.  Noch  gab  hier  der  alte
Rationalismus  den  Ton  an,  es  herrschte  im  Ganzen  ein
Mangel  an  specifischer  Kirchlichkeit,  der  nicht  frei  war  von
Gleichgiltigkeit  gegen  das  Dogma  1),  ja  gegen  die  Kirche  überhaupt.
  Auch  der  Verein  zum  Besten  evangelischer  Gemeinden
in  katholischen  Ländern,  den  1832  Großmann  und  der  leipziger
Kaufmann  Schild  zu  gründen  unternahmen,  erfuhr  anfangs
diese  Ungunst;  die  in  Leipzig  und  Dresden  gebildeten  Ausschüsse
blieben  fast  unbemerkt.  Erst  als  diese  Stiftung  mit  der  durch
des  Prälaten  Zimmermann  Aufruf  ins  Leben  gerufenen  1842
auf  einer  Versammlung  zu  Leipzig  verschmolzen  war,  wuchs
der  Gustav-Adolf-Verein  so  erfreulich  empor,  daß  die  Hoff-1)

  Als  1834  der  Wunsch  geäußert  wurde,  daß  auch  in  Sachsen  die
Union  der  lüutherischen  und  der  reformierten  Kirche  vollzogen  werden
möchte,  durfte  Großmann  versichern,  dogmatisch  und  im  Herzen  sei  die
Schranke  längst  gefallen  und  das  Weitere  möge  man  ruhig  der  Zeit
überlassen.