540  Sachsen  von  1833—1848.

nung  erwachte,  er  sei  zu  etwas  Höherem  als  bloß  zur  Vertheilung
  milder  Gaben,  zu  einem  alle  Protestanten  umschlingenden
  Liebesbande  berufen.  Daß  trotz  alledem  das  Volk  seine
protestantische  Kirche  hochhalte,  bekundete  es  1839  durch  die
würdige  Säcularfeier  der  Einführung  der  Reformation  im
albertinischen  Sachsen;  wo  aber  die  Orthodoxie  ihr  Haupt
erhob,  begegnete  sie  meistentheils  bei  der  großen  Menge  einem
ausgesprochenen  Mißtrauen,  das  allerdings  in  den  zu  Einsiedels
Zeit  und  neuerdings  wieder  in  den  1837  mit  dem  Prediger
der  böhmischen  Gemeinde  zu  Dresden,  Stephan,  gemachten  Erfahrungen
  seine  Erklärung  fand;  nachdem  dieser  räthselhafte
Mann  zehn  Jahre  lang  seine  Gläubigen  wie  die  Behörden
durch  die  Maske  streng  kirchlicher  Frömmigkeit  getäuscht  hatte,
wurde  er  endlich  von  der  Polizei  in  der  Hoflösnitz  bei  den
schändlichsten  Orgien  ertappt;  aber  selbst  dadurch  nicht  bekehrt,
ließen  sich  seine  verblendeten  Anhänger  bereden,  mit  ihm  nach
den  Ufern  des  Missisippi  auszuwandern,  wo  sie  ihn  endlich,
seiner  Herrschsucht,  Verschwendung  und  Uppigkeit  müde,  der
angemaßten  bischöflichen  Dictatur  entsetzten.  In  Erinnerung  an
diese  Vorgänge  willigte  die  zweite  Kammer  1838  in  die  Annahme
  eines  vom  Fürsten  O.  V.  v.  Schönburg  behufs  Errichtung
  eines  Schullehrerseminars  zu  Waldenburg  gemachten
Geschenks  von  40000  Thlrn.  nebst  Gebäude  und  Garten  nur  unter
Beifügung  ausdrücklicher  Garantieen,  damit  nicht  der  in  jenem
Theile  des  Muldenthales  eingenistete  Mysticismus  und  Pietismus
  dadurch  neue  Nahrung  erhalte.  Selbst  ein  1844  von
Großmann  gemachter  Versuch,  die  bei  der  Confirmation  von
Rosenmüller  eingeführte  Bekenntnißformel  durch  das  apostolische
Glaubensbekenntniß  zu  ersetzen,  stieß  bei  einem  Theil  der  leipziger
  Geistlichkeit  auf  heftigen  Widerstand  und  rief  unter  der
Einwohnerschaft  eine  ungewöhnliche  Aufregung  hervor.  Gerade
dieser  letztere  Vorfall  brachte  den  sächsischen  Protestanten  zum
Bewußtsein,  was  ihrer  Kirche  fehle,  eine  Umgestaltung  ihres
seit  der  Reformation  brach  gelegenen  Verfassungslebens.  Hatten
die  Kammern  von  1839  eine  Petition  von  25  Gemeinderäthen
  um  Einräumung  einer  Mitwirkung  bei  Besetzung  von