548  Sachsen  von  1833—1848.

torium  durchsetzte,  wurde  noch  dadurch  erhöht,  daß  der  König
nicht  wieder  den  an  erster  Stelle  vorgeschlagenen  Dr.  Haase,
der  sich  durch  sein  tactloses  Benehmen  im  August  mißliebig
gemacht  hatte,  sondern  Braun  zum  Präsidenten  ernannte.  Die
Thronrede  schlug  nicht  den  herzlichen  Ton  der  früheren  Zeiten
an;  mit  mahnendem  Ernst  forderte  der  König  die  Stände  auf,
ihn  bei  der  Erhaltung  eines  verfassungs=  und  ordnungsmäßigen
Ganges  im  inneren  Staatsleben  zu  unterstützen,  damit  der
Name  der  Sachsen  überall  mit  Achtung  genannt  und  Staatsverfassungen
  wie  die  sächsische  auch  ferner  als  ein  Bollwerk
gegen  Gesetzlosigkeit  und  Unordnung,  als  eine  Bürgschaft  für
Erhaltung  des  Bandes  zwischen  Fürst  und  Volk  betrachtet
werden  möchten.  Das  Befremden  darüber,  daß  die  Thronrede
mehrere  der  brennendsten  Fragen  mit  Stillschweigen  übergieng,
und  das  allgemein  empfundene  Bedürfniß  nach  einer  offenen
Aussprache  über  die  vorhandenen  Beschwerden  bewirkte  diesmal
die  Annahme  von  Todts  Antrag  auf  Erlassung  einer  einseitigen
  Adresse  und  zwar,  da  die  Regierung  darauf  bestand,
daß  einer  Kammer  das  Recht  zu  einseitigen  Anträgen  nicht
zustehe,  mit  dem  Zusatze,  eventuell  diese  Streitfrage  an  den
Staatsgerichtshof  zur  Entscheidung  zu  bringen.  Als  jedoch  von
der  ersten  Kammer  die  Aufforderung  zu  einer  gemeinschaftlichen
Adresse  ergieng,  so  beschloß  die  zweite  einstimmig  den  Versuch
nicht  von  der  Hand  zu  weisen  und  der  von  Todt  verfaßte
Entwurf  ließ  durch  die  Mäßigung,  die  er  athmete,  deutlich  den
Wunsch  erkennen,  daß  er  gelingen  möge.

Eingeleitet  wurde  die  Debatte  durch  Könneritz  mit  Verlesung
  einer  ausführlichen  Vertheidigung  des  Ministeriums;  er
lehnte  die  Verantwortlichkeit  für  die,  übrigens  vielleicht  gar
nicht  allgemein  vorhandene  Aufregung  von  demselben  ab,  verwahrte
  es  gegen  den  Vorwurf  reactionärer  Tendenzen,  wies
aber  zugleich  die  Forderung  nach  Fortbildung  der  Verfassung,
als  der  historischen  Entstehung  derselben  widerstreitend,  bestimmt
zurück.  Diese  Darlegung  verfehlte  ihren  Zweck  die  Gegner  zu
beschwichtigen  oder  zu  entwaffnen  vollständig;  die  Behauptung
des  Ministers,  daß  die  Verfassung  eine  dem  Zeitbewußtsein