Landtag  von  1845/46.  549

nachgebende  Entwicklung  überhaupt  nicht  gestatte,  war  eine
Kriegserklärung  gegen  die  lautesten  Forderungen  des  Volkes.
Das  ganze  Regierungssystem  wurde  einer  einschneidenden  Kritik
unterzogen,  nicht  zum  wenigsten  durch  die  Vertreter  Leipzigs,
Brockhaus  und  selbst  den  streng  conservativen  Poppe;  die  in
Folge  der  Augustereignisse  ihrer  Stadt  widerfahrene  Behandlung
  und  der  dabei  von  dem  Minister  v.  Falkenstein  der  Stadt
Leipzig  ertheilte  Rath,  den  Weg  der  Selbsterkenntniß  zu  betreten
  und  sich  selbst  wiederzufinden,  sowie  die  Vertheidigung
der  Censur,  zu  welcher  er  sich  herbeiließ,  lenkte  nur  den  Unwillen
  auf  seine  Person  ohne  der  Sache  der  Regierung  zu
nützen.  Die  Adresse  wurde  gegen  12  Stimmen  angenommen.
In  der  ersten  Kammer  übernahm  v.  Carlowitz,  der  an  des
verstorbenen  v.  Gersdorff  Stelle  zum  Präsidenten  ernannt
worden  war  und  deshalb  die  Führerschaft  seiner  Partei  an
v.  Friesen  und  v.  Welck  überlassen  hatte,  persönlich  das  Referat
über  die  Adresse.  Da  jedoch  hier  die  Aristokratie  mit  einer
Schroffheit  auftrat,  gegen  welche  die  schwachen  liberalen  Elemente
  der  Kammer  vergebens  ankämpften,  die  von  der  zweiten
Kammer  gegen  das  Ministerium  erhobenen  Vorwürfe  unter
Ausdrücken  des  tiefsten  Abscheus  gegen  die  Tendenz  der  Opposition,
  an  den  Grundlagen  des  Staates  zu  rütteln  und  die
ständische  Verfassung  in  eine  repräsentative  zu  verwandeln,  verworfen
  wurden  und  nur  die  den  Bundestag  betreffende  Stelle
durch  v.  Carlowitz  noch  eine  kräftigere  Fassung  als  in  Todts
Entwurfe  erhalten  hatte,  so  konnte  es  nicht  fehlen,  daß  die
Adresse  unter  ihren  Händen  zu  etwas  ganz  anderem  wurde,
als  was  sie  n  hatte  sein  sollen,  daher  die  zweite
Kammer  um  so  eher  von  einer  Überreichung  derselben  abzusehen
beschloß,  als  sich  ihre  Aufmerksamkeit  bereits  einzelnen  von  den
brennenden  Fragen,  die  dieser  Landtag  zu  berühren  berufen
war,  zugewendet  hatte.

Da  die  allgemeine  Erwartung,  es  werde  in  Bezug  auf  die
Reform  der  Criminalgerichtspflege  irgend  eine  Vorlage  von
seiten  der  Regierung  erfolgen,  sich  nicht  erfüllte,  richtete  Klinger
schon  in  einer  der  ersten  Sitzungen  eine  Interpellation  deshalb