552  Sachsen  von  1833—1848.

und  gewisse  kirchliche  Rechte  zugesprochen.  Die  von  Superintendent
  Großmann  aufs  neue  gegen  das  jesuitische  Gebahren
der  katholischen  Geistlichkeit  in  Sachsen  erhobenen  Anklagen
suchte  die  Regierung  durch  Darlegung  des  dagegen  erfolgten
Einschreitens  zu  beschwichtigen.

Ohne  Zweifel  würde  das,  was  die  Regierung  für  die
Deutschkatholiken  gethan  hatte,  eine  gerechtere  Würdigung  erfahren
  haben,  hätte  sie  nicht  durch  ihr  freiheitsfeindliches  Verfahren
  nach  anderen  Seiten  hin  die  Gemüther  gegen  sich  aufgebracht
  und  namentlich  durch  die  kleinliche  Maschinerie,  die  sie
unaufhörlich  gegen  den  freieren  Ausdruck  des  Gedankens  in
Bewegung  setzte,  auch  die  Gemäßigten  erbittert.  Die  Beschwerden
  wegen  Concessionsentziehungen  und  Censurhudveleien
nahmen  kein  Ende.  Alles,  was  die  leipziger  Buchhändler  verlangten,
  war  die  Beseitigung  der  Concessionen  auf  Widerruf
und  die  Feststellung  gesetzlicher  Gründe  für  Unterdrückung  von
Zeitschriften;  ohne  Erfolg  setzte  die  Versammlung  der  deutschen
Buchhändler  zu  Nürnberg  1845  in  einer  besonderen  Denkschrift
die  dem  leipziger  Commissions=  und  Speditionsbuchhandel  durch
das  Verfahren  der  sächsischen  Regierung  drohenden  Gefahren
auseinander.  Als  wolle  diese  die  Opposition  recht  ihre  Macht
fühlen  lassen,  erfolgte  wenige  Tage,  nachdem  Todt  die  gegen
die  Vaterlandsblatter,  seit  Blums  Redaction  das  Hauptorgan
des  Radicalismus,  geübten  Censurbedrückungen  in  der  Kammer
zur  Sprache  gebracht  hatte,  die  gänzliche  Unterdrückung  dieses
Blattes.  Umsonst  schilderte  Brockhaus  als  Referent  das  Widersinnige
  der  Censur  1)  und  des  eine  Anomalie  zu  allen  übrigen
Verhältnissen  Sachsens  bildenden  Concessionswesens,  das  den
meisten  anderen  deutschen  Staaten  unbekannt  und  nicht  einmal
durch  die  Bundesbeschlüsse  verlangt  sei;  die  Minister  blieben
dabei,  daß  sie  sich  nicht  eine  Waffe  aus  der  Hand  winden  lassen
würden,  deren  sie  zur  Bekämpfung  des  Radicalismus  nicht  entrathen
  könnten.  „Wenn  die  Concession  auf  Widerruf  gegeben

1)  Held  schrieb  damals  ein  ganzes  Buch,  Censuriana,  voll  Beweisen
von  den  Ungeheuerlichkeiten  der  sächsischen  Censur.