Landtag  von  1845/46.  553

ist“,  erklärte  v.  Könneritz,  „so  kann  sie  auch  zurückgenommen
werden,  ohne  daß  jemand  darüber  zu  klagen  hat,  ob  Gründe
dazu  vorhanden  sind  oder  nicht“,  geradeso,  wie  der  wegen  der
Schriftstellerausweisungen  interpellierte  Minister  des  Innern
sich  darauf  berief,  daß  ja  ein  Recht,  sich  in  Sachsen  aufzuhalten,
  der  deutsche  Ausländer  gar  nicht  habe  1).  Es  war  jener
verhängnißvolle  Irrthum,  daß  eine  Zeitströmung  sich  mit  Polizeimaßregeln
  bewältigen  lasse.  Um  nicht  den  Schein,  als  sympathisiere
  sie  mit  den  Grundsätzen  der  unterdrückten  Zeitschriften,
auf  sich  zu  laden,  nahm  die  Kammer  nur  die  Anträge  auf
baldige  gesetzliche  Ordnung  des  Concessionswesens  und  auf  Verwendung
  für  Beseitigung  der  die  Presse  beschränkenden  Bundesgesetze,
  diese  aber  einstimmig  an.  Bei  keiner  anderen  Frage
jedoch  trat  der  Gegensatz  der  ersten  Kammer  zur  zweiten  mit
solcher  Schroffheit  hervor  wie  bei  dieser;  ohne  ihre  Schadenfreude
  über  die  Verfolgung  der  verhaßten  Presse  irgendwie  zu
verbergen,  trat  die  Majorität  hier  nur  dem  zweiten  Antrage
bei;  daß  die  durch  zahlreiche  Petitionen  hervorgerufenen  Anträge
  auf  Ablösung  der  Jagdbefugnisse  in  der  ersten  Kammer
ebenfalls  abgelehnt  wurden,  entsprach  nur  den  früheren  Erfahrungen.
  Wenn  aber  in  der  Debatte  über  die  Befreiung
des  niederen  Militärs  von  der  Personalsteuer  ein  ritterschaftlicher
  Abgeordneter  der  zweiten  Kammer  dieselbe  damit  vertheidigte,
  daß  wohl  ein  Dorsschullehrer  den  Tag  mit  2  Ngr.
ganz  gut  leben  könne,  aber  nicht  ein  zu  großem  Aufwande  genöthigter
  Offizier,  so  war  das  eine  ungeschickte  Beleidigung  des
öffentlichen  Gefühls,  die  nicht  so  schnell  vergessen  wurde,  wie  sie
es  verdiente.

Allein  auch  die  Opposition,  zumal  die  jüngere  begieng
Fehler,  die  sich  an  ihr  selbst  straften.  Die  Keckheit,  das  Ungestüm,
  von  denen  sie  sich  häufig  über  die  Grenze  der  Besonnenheit
  und  Gerechtigkeit  hinaus  treiben  ließ,  die  persönlichen  Angriffe,
  durch  welche  sie  ihre  Gegner  reizte,  ihre  das  ganze
sächsische  Wesen  wenig  anmuthende  Rücksichtslosigkeit,  endlich

1)  Doch  wurde  die  Maßregel  bald  darauf  zurückgenommen.