Nothstand  von  1847.  Außerordentlicher  Landtag.  559

Dieser  Nothstand,  verbunden  mit  der  kritischen  Lage,  in
welche  einige  der  in  Bau  begriffenen  Privateisenbahnen  gerathen
waren,  veranlaßten,  zum  erstenmale  seit  der  Verfassungsänderung,
  die  Berufung  eines  außerordentlichen  Landtags,  Januar
1847.  So  gebieterisch  die  Lage  des  Landes  schleunige  Hilfe
verlangte,  so  konnte  die  radicale  Opposition  doch  nicht  der
Versuchung  widerstehen,  das  Ministerium  durch  ihre  Angriffe
zu  necken  und  mehrere  Sitzungen  damit  hinzubringen,  daß  sie
mit  übel  angebrachter  Spitzfindigkeit  formelle  Bedenken  gegen
die  Rechtsbeständigkeit  des  Landtags  erhob  und  weitläufig  die
Frage  erörterte,  ob  ein  außerordentlicher  Landtag  auch  andere
als  die  von  der  Regierung  vorgelegten  Gegenstände  zu  verhandeln
  berechtigt  sei.  Um  so  wohlthätiger  wirkte  die  klare
und  verständige  Darlegung  der  Regierung  über  die  Nahrungsverhältnisse
  wie  die  öffentliche  Besprechung  derselben  in  den
Kammern  auf  die  Beschwichtigung  übertriebener  Besorgnisse;
ohne  Widerreden  ermächtigten  die  Stände  die  Regierung  den
zur  Durchführung  der  erforderlichen  Maßregeln  nöthigen  Aufwand
  aus  Staatsmitteln  zu  decken  1).  Eine  ebenso  rasche
Erledigung  fand  die  zweite  Angelegenheit.  Nachdem  nämlich
die  Regierung  der  sächsisch-bairischen  Eisenbahncompagnie  die
Aufnahme  einer  fünfprocentigen  Anleihe  wegen  des  von  einem  so
hohen  Zinsfuße  auf  den  Curs  der  Staatspapiere  und  den  Realcredit
  zu  befürchtenden  nachtheiligen  Einflusses  versagen  zu
müssen  geglaubt  hatte,  befand  sich  diese  in  der  Unmöglichkeit,
die  zur  Vollendung  des  (zuletzt  auf  12,266666  Thlr.  veranschlagten)
  Baues  2)  nöthigen  Geldmittel  zu  beschaffen;  da  nun
aber  der  Staat  mit  Rücksicht  auf  seine  vertragsmäßige  Verpflichtung
  gegen  Baiern  die  Gewährung  dieser  Mittel  gar  nicht
umgehen  konnte,  so  beschloß  er  die  Bahn  für  sich  zu  erwerben,

1)  Derselbe  belief  sich  nur  auf  187000  Thlr.  Nachweis  über  die
Verwendung  siehe  Landtagsmittheilungen  von  1852,  zweite  Kammer,
S.  827  ff.

2)  Die  schließliche  Vollendung  der  Bahn  kostete  statt  der  ursprünglich
veranschlagten  6  Millionen  13,991912  Thlr.