Entwürfe  zur  Bundesreform.  Ausschreitungen.  571

ergangene  Einladung,  Männer  des  öffentlichen  Vertrauens,  einen
für  jede  der  17  Stimmen  des  engern  Raths,  nach  Frankfurt
zu  schicken  um  ihm  bei  der  Revision  der  Bundesverfassung  zur
Hand  zu  gehen,  wurde  der  langjährige  Führer  der  Kammeropposition
  K.  Todt  mit  dieser  Mission  betraut  und  am
27.  April  selbst  zum  Bundestagsgesandten  ernannt.  An  demselben
  Tage  legten  die  Vertrauensmänner  der  Bundesversammlung
  ihr  Elaborat  vor,  das  jedoch  von  dem  Entwurfe  der  sächsischen
  Regierung  so  weit  abwich,  daß  dieselbe  es  in  dieser
Gestalt  für  unannehmbar  erklärte,  da  es  sowohl  eine  Garantie
der  Einzelverfassungen  als  auch  eine  bestimmte  Abgrenzung  der
Reichsgewalt  gegen  die  Territorialgewalten  vermissen  lasse.  Es
kam  aber  überhaupt  keiner  von  diesen  Entwürfen  zu  praktischer
Geltung;  das  Volk  schob  Regierungen  und  Bundestag  auf  die
Seite.  Am  31.  März  schon  war  das  Vorparlament  zu  Frankfurt
  eröffnet  worden,  aus  Sachsen  durch  26  Mitglieder  beschickt
  ),  von  denen  eine  ziemliche  Anzahl  sich  unverzüglich  den
badischen  Republikanern  anschloß  und  mit  ihnen  stimmte.
Dieses  Symptom  von  dem  Unsichgreifen  einer  gegen  die
ganze  staatliche  Ordnung  gerichteten  Agitation  blieb  nicht  vereinzelt.
  Wie  der  aus  künstlicher  Betäubung  Erwachende  leicht
in  Raserei  verfällt,  so  bezeichnete  nicht  nur  die  radicale  Presse
den  plötzlichen  Ubergang  von  größter  Beschränkung  zu  fast
schrankenloser  Freiheit  durch  grobe  Ausschreitungen  sondern  es
machte  sich  auch  ein  immer  stärker  hervortretender  Hang  zu
Gewaltthätigkeiten  bemerklich.  Das  Jagdrecht  schien  factisch
abgeschafft,  in  den  erzgebirgischen  Orten  Elterlein  und  Mittweida
  zerstörten  die  Nagelschmiede,  durch  Aufwiegler  angestachelt,
die  Nagelfabriken,  noch  viel  ärgere  Excesse  fielen  in  den  schönbeschränkt

  werden,  dessen  Organe  ein  Oberhaupt  mit  verantwortlichem
Ministerium,  ein  aus  einem  Hause  der  Fürsten  und  einem  Volkshause
bestehendes  Parlament  und  ein  Reichsgericht  sein  würden.

1)  Unter  ihnen  Blum,  Albrecht,  Biedermann,  Wuttke,  H.  Brockhaus,
Fürst,  G.  Kühne,  Joseph  aus  Leipzig,  Blöde,  Minkwitz,  Wigard  aus
Dresden,  Böhler  und  v.  Dieskau  aus  Plauen,  ferner  B.  Eisenstuck,
Evans,  Hensel,  Rewitzer,  Schaffrath,  v.  Watzdorf.