572  Das  Jahr  1848.

burgischen  Receßherrschaften  vor.  Hier,  wo  die  Herrschaft  der
esitzer  sich  trotz  des  vielen  von  ihnen  gestifteten  Guten  und
der  oft  großartigen  Wohlthätigkeit  des  Fürsten  Otto  Victor
von  Schönburg-Waldenburg  durch  kleinliche  Bevormundung  und
Begünstigung  der  Orthodoxie  verhaßt  gemacht  hatte,  griff  eine
tiefe  Gährung  um  sich.  Da  der  Fürst  die  geforderte  Aufhebung
des  Lehngeldes  nicht  sofort  und  unbedingt  bewilligte,  sollte  eine
große  Volksversammlung  zu  Waldenburg  der  Forderung  Nachdruck
  geben.  Der  Ausbruch  war  planmäßig  ins  Werk  gesetzt.
Ein  tumultuarischer  Haufe  stürmte,  5.  April,  gegen  das  Schloß,
verwüstete  es  auf  vandalische  Weise  und  steckte  es  in  Brand,
alles  vor  den  Augen  einer  mit  beispielloser  Gleichgiltigkeit  zuschauenden
  Menge;  kaum  daß  der  Fürst  durch  eilige  Flucht  das
Leben  rettete.  Die  anwesenden  Regierungscommissare  wurden
von  der  Menge  überwältigt;  überzeugt,  daß  das  Schloß  nicht
mehr  zu  retten  sei  und  darum  vor  der  Verantwortlichkeit  nutzlosen
  Blutvergießens  zurückschreckend,  wagten  sie  nicht  von  der
aus  der  Nachbarschaft,  freilich  auch  nur  in  ungenügender  Stärke
entbotenen  bewaffneten  Macht  Gebrauch  zu  machen,  trotzdem  der
commandierende  Offizier  sich  das  Schloß  zu  sichern  erbot;  etliche
Gefangene  mußten  sogar  der  drohenden  Menge  wieder  ausgeliefert
  werden.  In  Glauchau  wurden  ähnliche  Greuel  nur
durch  das  mannhafte  Dazwischentreten  des  Bürgermeisters
Pfotenhauer  verhindert.

Mit  Schrecken  wurde  man  gewahr,  welche  gefährlichen  und
wilden  Kräfte  sich  unter  der  vielgerühmten  Gesittung  des  sächsischen
  Volkes  bargen.  Um  daher  die  für  Aufrechterhaltung  der
gesetzlichen  Ordnung  interessierten  Elemente  für  dieselbe  in
Thätigkeit  zu  setzen  ordnete  die  Regierung,  11.  April,  die
Bildung  von  Bürger-,  richtiger  Gemeindewehren  im  Anschluß
an  die  Communalgarde  an,  die  zugleich  dem  Entstehen  ordnungsloser
  Volkswehren  vorbeugen  sollte.  Die  loyale  Gesinnung
  der  dresdner  und  leipziger  Communalgarden  wurde  durch
Verleihung  von  Fahnen  aus  der  Hand  des  Königs  gestärkt.
Vor  allem  aber  lenkten  jene  Vorfälle  das  Augenmerk  auf  die
Lage  der  arbeitenden  Classen,  die  bei  der  im  Gefolge  der  poli-