Vereine.  Wahlen  zum  Laudtag  und  Parlament.  577

Gelegenheit  ihre  Kräfte  gegen  einander  zu  messen.  Nicht  nur
die  Ergänzungswahlen  für  den  auf  den  18.  Mai  einberufenen
Landtag,  bei  denen  das  Ministerium  den  Behörden  ausdrücklich
jede  Beeinflussung  untersagt  hatte,  auch  die  zum  frankfurter
Parlamente  ergaben  einen  so  vollständigen  Sieg  der  Vaterlandsvereine,
  daß  dadurch  die  Hoffnungen  der  Gemäßigten,  mit  Hilfe
dieser  Volksvertretungen  die  Wogen  der  Revolution  in  das
Bett  gesetzlich  geordneter  Zustände  zurückzuleiten,  sehr  herabgedrückt
  wurden  1).  Verwundert  sah  man  von  den  24  Abgeordneten
  Sachsens  im  ersten  deutschen  Parlamente  20  auf  der
Linken,  einen  Theil  davon  sogar  auf  der  äußersten,  nur  je  zwei
im  Centrum  und  auf  der  Rechten  ihren  Platz  nehmen  2).  War
das  sächsische  Volk,  dieses  unter  allen  deutschen  Stämmen
wegen  seiner  Höflichkeit  und  Zahmheit  belobte,  war  dieses  Land
des  lammfrommen  Constitutionalismus  wirklich  über  Nacht
so  radical,  so  republikanisch  geworden?  Nicht  einmal  die
größere  Rührigkeit  und  bessere  Organisation  der  extremen
Partei  löste  dieses  Räthsel  ausreichend,  sondern  es  rächte  sich
jetzt  das  schlechte  Wahlsystem  von  1831,  welches  das  Volk
nicht  zu  politischer  Bildung  zu  erziehen  vermocht,  die  Intelligenz
  vom  politischen  Schauplatz  ausgeschlossen  und  mit  seinem
Bezirkszwange  die  Wähler  gewöhnt  hatte  ihre  Vertreter  nur
unter  den  kleinen  Lichtern  ihrer  nächsten  Umgebung,  unter  den

1)  Von  den  48  Candidaten  des  Vaterlandsvereins  für  die  Parlamentswahlen
  wurden  14  Abgeorduete  und  14  Ersatzmänner  gewählt,
darunter  zehu  zugleich  vom  Deutschen  Verein  aufgestellte;  von  denen  des
letzteren  4  Abgeordnete  und  1  Ersatzmann;  von  keinem  von  beiden  aufgestellte
  6  Abgeordnete  und  8  Ersatzmänner.  Auch  die  in  Sachsen  lebenden
deutschen  Ausländer  wählten  sich  einen  Vertreter,  der  aber,  wie  vorauszusehen,
  in  Frankfurt  zurückgewiesen  wurde.

2)  Zu  dem  Club  des  Deutschen  Hofs  gehörten  von  den  Sachsen:
R.  Blum,  B.  Eisenstuck,  Wigand,  Noßmäßler,  Scharre,  v.  Watzdorf,
Langbein,  Heisterbergk,  die  Gebrüder  Hensel  und  Heubner;  zu  dem  der
äußersten  Linken  im  Donnersberg:  v.  Trützschler,  der  die  Vortheile  einer
aristokratischen  Geburt  und  tüchtiger  juristischer  Kenntnisse  seinem  demokratischen
  Fanatismus  opferte,  Günther,  Mammen,  v.  Dieskau,  Dietsch,
Joseph,  Schaffrath;  zum  Würtemberger,  später  zum  Augsburger  Hof:
Biedermann  und  Koch.

Flathye,  Neuere  Geschichte  Sachsens.  37