580  Das  Jahr  1848.

hatte,  erklärte  die  erste  in  der  ihrigen  einstimmig  ihre  Bereitwilligkeit,
  bei  Berathung  des  neuen  Wahlgesetzes,  fern  von
allen  Standes=  und  Sonderinteressen  der  Rittergüter,  lediglich
das  wahre  Wohl  des  gesamten  Volkes  sich  zum  Zielpunkte
dienen  zu  lassen,  getragen  von  der  Idee,  daß  die  Vorrechte  der
zeither  privilegierten  Classen  fallen  müßten.  Den  hochherzigen
„Worten  folgte  die  That  auf  dem  Fuße;  am  22.  Mai  wurde
gleichzeitig  in  beiden  Kammern  ein  von  den  meisten  Vertretern
der  Ritterschaft  unterzeichneter  Antrag  eingebracht  auf  Gleichstellung
  des  ritterschaftlichen  mit  dem  bäuerlichen  Grundbesitz,
Aufhebung  der  Patronatsrechte,  des  den  Rittergütern  zustehenden
Abzugs  an  den  Parochiallasten,  des  Jagdrechtes  auf  fremdem
Grund  und  Boden,  auf  Ablösung  der  gutsherrlichen  Geldgefälle
  und  Regulierung  der  Ablösung  auf  schnellste  und  billigste
Weise  1),  —  Anträge,  denen  die  erste  Kammer  gegen  5  Stimmen,

über  und  der  Sorge  für  mein  Volk  gegeben  zu  haben  glaube.  Treu
habe  ich  an  diesem  Werke  gehalten  und  ebenso  treu  werde  ich  an  den
Grundsätzen  und  ihrer  Durchführung  halten,  welche  die  jetzigen  Räthe
meiner  Krone  bei  ihrem  Amtsantritte  mit  meiner  Zustimmung  ausgesprochen
  haben.  Ebenso  war,  soweit  es  die  zeitherigen  Verhältnisse  der.
Bundesverfassung  Deutschlands  überhaupt  gestatteten,  ebenso  ist  jetzt  die
Herbeiführung  kräftigender  Einheit  des  deutschen  Vaterlands  das  Ziel
meines  Strebens.  Zu  Erreichung  dieses  Ziels  und  um  dem  deutschen
Volke  seine  Bedeutung  und  Stellung  in  der  Völkerfamilie  nach  außen  zu
geben  und  zu  sichern  und  seine  Entwicklung  im  Innern  zu  heben  und
zu  fördern,  bin  ich  zu  Opfern  bereit,  welche  die  Umschaffung  eines  Staatenbundes
  in  einen  Bundesstaat  von  den  einzelnen  Souverainen  erheischt.“

1)  „Wenn  wir“,  sagten  die  Antragsteller,  „um  Beseitigung  von
Vorrechten  nachsuchen,  die  wir  nicht  mehr  als  zeitgemäß  anerkennen,  so
beabsichtigen  wir  durch  diesen  Antrag  in  keiner  Weise  eine  Liberalität  zur
Schau  zu  tragen;  wir  wollen  nur  die  Aufhebung  dieser  letzten  Vorrechte
auf  gesetzlichem  Wege,  auf  eine  für  alle  Betheiligten  gleichförmige  Weise
und  zwar  in  der  kürzesten  Frist  herbeigeführt  sehen;  wir  wollen  den
Männern,  die  das  Vertrauen  des  Königs  an  die  Spitze  der  Regierung
berufen  hat,  die  Umgestaltung  der  staatlichen  Verhältnisse  im  Sinne  des
geregelten,  gesetzmäßigen  Fortschrittes  erleichtern,  indem  wir  selbst  den
Antrag  auf  Aufhebung  dieser  Vorrechte  stellen,  und  hoffen  dadurch  zu
erreichen,  daß  man  diese  überreste  der  Gutsherrlichkeit  ferner  nicht  mehr