584  Das  Jahr  1848.

Communalgarde,  27.  Mai,  einen  schülerhaften  Anfang  zum
Barrikadenbau  wegräumen,  in  der  Gegend  von  Penig  erzwang
sogar  die  Dorscommunalgarde  selbst  die  Freilassung  eines  Wilddiebes.
  Solchen  Anzeichen  und  den  immer  unverhüllter  hervortretenden
  Tendenzen  der  republikanischen  Partei  gegenüber  machte
die  liberale  Partei  es  sich  nun  um  so  ernstlicher  zur  Pflicht,
den  Hort  der  gesetzlichen  Ordnung,  des  Märzministerium,  zu
stützen.  Eine  Versammlung  aller  der  constitutionellen  Monarchie
huldigenden  Vereine  Sachsens  und  Thüringens  im  Buchenwalde
bei  Schulpforte  sollte  ein  innigeres  Zusammenwirken  derselben
vermitteln,  auch  die  landwirthschaftlichen  Vereine  begannen
eine  politische  Thätigkeit  in  conservativem  Sinne,  der  Besuch
des  Königs  in  Leipzig  am  20.  August  wurde  zu  einer
imposanten  Demonstration  für  die  constitutionelle  Monarchie
benutzt.  ·

Unter  diesen  Umständen  gewann  für  den  im  Innern  wankenden
Staat  die  Ordnung  der  deutschen  Verhältnisse  ein  unmittelbar
praktisches  Interesse.  Im  Volke  lebte  noch  die  frohe  Zuversicht,
  daß  es  die  Verjüngung  Deutschlands  sei,  die  in
diesen  Erschütterungen  erobert  werden  müsse;  nicht  so  un—
bedingt  folgte  die  Regierung  der  nationalen  Strömung.  Sie
bedurfte  wohl  zur  Anlehnung  einer  starken  Bundesgewalt
aber  sie  fürchtete  auch  die  der  Existenz  der  Einzelstaaten
gefährlichen  Souverainetätsansprüche  der  Nationalversammlung.
  Sie  war  von  allen  die  erste,  welche  die  Centralgewalt
  anerkannte,  aber  bereits  das  darüber  an  die  Stände
gelangende  Decret  vom  3.  Juli  drückte  ganz  deutlich  den  von
ihr  festgehaltenen  Standpunkt  der  Vereinbarung  aus  1).  Allein

Hochverrath  gegen  Fürsten  nicht  mehr  gebe  sondern  nur  gegen  das  Volk
und  daß  er  im  voraus  gegen  alle  Beschlüsse  des  Criminalamtes  Protest
einlegen  müsse.  ,
1)  „Zwischen  den  gesetzgebenden  Organen  des  Bundesstaates  und  der
Einzelstaaten  wird  eine  Einigung  für  die  Aufstellung  der  neuen  Verfassung.
Deutschlands  erforderlich  sein,  wenn  diese  auf  einer  Grundlage  gebaut
werden  soll,  welche  die  Bürgschaft  der  Dauer  gibt.  Die  Regierung  geht
dabei  von  der  Ansicht  aus,  daß  die  in  der  Verfassungsurkunde  festgestellten