Finanzen.  Innere  Reformen.  Haß  der  Parteien.  587

wesens,  desgleichen  die  des  Justizwesens,  für  welche  nur  die
allgemeinen  Grundsätze  festgesetzt  wurden,  dem  nächsten  Landtage
  vorbehalten.  Nur  für  Preßvergehen  wurden  schon  jetzt
Geschwornengerichte  provisorisch  eingeführt  und  das  Ministerium
ermächtigt,  in  einzelnen  Fällen  auch  politische  Vergehen  durch
dieselben  aburtheilen  zu  lassen.  Trotz  des  abmahnenden  Gutachtens
  des  höchsten  Gerichtshofs  ließ  sich  Braun  dabei  zu  dem
gewagten  Experiment  verleiten,  die  Geschworenen  mittelst  freier
allgemeiner  Wahlen  zu  bilden  und  setzte  dadurch  das  ganze
Institut  einer  gefährlichen  Probe  aus,  die  es  nicht  bestand.
Die  zweite  Kammer  empfahl  unter  Zustimmung  des  Cultusministers
  die  Aufhebung  der  Stifter  Meißen  und  Wurzen,  der
ebenfalls  beantragten  Aufhebung  der  beiden  lausitzer  Klöster
standen  die  im  Mai  1845  mit  Oesterreich  gewechselten  Ministerialerklärungen
  1)  und  der  lausitzer  Particularvertrag  im
Wege.

In  ruhigen  Zeiten  unternommen,  wären  diese  Reformen
ein  Segen  für  das  Land  geworden;  jetzt,  inmitten  aufgeregter
Leidenschaften,  wurden  sie  nur  ein  Zankapfel  mehr  für  den
Haß  der  Parteien.  Je  tiefer  sie  in  das  Staatsleben  einschnitten,
  je  größere  Concessionen  das  Ministerium  nach  links
bin  machte,  desto  eifriger  suchten  die  Conservativen  nach  einem
Standpunkte,  von  dem  aus  sie  dem  rollenden  Rade  in  die
Speichen  fallen  könnten.  Ihr  bitterster  Haß  richtete  sich  gegen
Oberländer,  den  sie  beschuldigten  durch  sein  Liebäugeln  mit  der
Demokratie  die  Revolution  groß  zu  ziehen.  Daß  die  Solidarität
  des  Ministeriums,  wenn  sie  je  bestanden,  stark  im
Schwinden  sei,  daß  Oberländer  von  seinen  Collegen  nur  deshalb
nicht  fallen  gelassen  werde,  weil  sie  den  demokratischen  Schimmer
seines  Namens  nicht  entbehren  konnten,  war  ein  öffentliches

1)  Gegen  das  Versprechen  Sachsens,  daß  das  Domcapitel  St.  Petri
sowie  die  Klöster  Marienstern  und  Marienthal  wie  bisher  in  ihren  Rechten
und  ihrer  Verfassung  erhalten  bleiben  sollten,  hatte  die  österreichische  Regierung
  damals  erklärt,  sich  fortan  aller  Einsprache  und  Einmischung  in
die  Angelegenheiten  dieser  Stifter  enthalten  zu  wollen.