Sachsens  Stellung  zum  gagern'schen  Programm.  601

gewalt"“,  fährt  die  Denkschrift  fort,  „auf  die  Verhältnisse
Osterreichs  nicht  passen,  so  wird  zunächst  eine  Form  zu  finden
sein,  unter  der  Österreich  beitreten  kann.  Eine  befriedigende
Erledigung  der  Frage  über  das  Reichsoberhaupt  hält  die  sächsische
  Regierung  kaum  für  möglich,  bevor  nicht  die  Ansichten
hierüber  sich  einigermaßen  geklärt  und  genähert  haben  werden.
An  und  für  sich  aber  neigt  sie  zu  der  Ansicht,  daß  ein  aus
Vertretern  der  Einzelregierungen  gebildetes  Directorium  dem
föderativen  Charakter  des  Bundesstaates  besser  entspreche  als
eine  einheitliche  Spitze.“  Dabei  erklärte  sie  es  ausdrücklich
als  selbstverständliche  Voraussetzung,  daß  auch  Osterreich  an
den  weiter  zu  pflegenden  Verhandlungen  Theil  nehme.  Im
Übrigen  sehe  sie  den  Zweck  dieser  Verhandlungen  nur  in  einer
Verständigung,  nicht  aber  in  einer  Vereinbarung
mit  der  Nationalversammlung,  an  welcher  sie  den  von  ihr
mehrfach  kundgegebenen  Grundsätzen  gemäß  festhalte.  Die
definitive  und  bindende  Erklärung  behielt  sie  sich  bis  nach  der
zweiten  Lesung  vor,  weil  sie  nach  der  sächsischen  Verfassung  gebunden
  sei,  vor  Abgabe  derselben  die  Zustimmung  der  Kammern
  einzuholen.  Ganz  in  dem  nämlichen  Sinne  beantwortete
  die  sächsische  Regierung,  10.  Februar,  die  Circularnote
des  berliner  Cabinets  vom  23.  Januar,  welche  sich  gegen  die
Idee  des  Kaiserthums  aussprach  und  dafür  die  eines  engeren
Bundesstaates  unter  Belassung  Österreichs  im  deutschen  Bunde
in  Anregung  brachte.  Aus  demselben  Grunde  oder  unter  demselben
  Vorwande  verweigerte  Pfordten  die  von  den  Kammern,
von  der  zweiten  einstimmig  geforderte  Abberufung  des  Gesandten
v.  Könneritz  aus  Wien,  obgleich  sich  aus  dessen  Rechenschaftsberichte
  eine  nicht  zu  beschönigende  Pflichtversäumniß  ergab,  weil
Osterreich  erklärt  hatte,  daß  es  die  Abberufung  als  einen  Bruch
mit  Sachsen  betrachtet  werde  7).

1)  „Die  Frage  der  Stellung  Deutschlands  zu  Osterreich“,  sagte  er,
„sei  eine  solche,  vor  der  alle  anderen  in  den  Hintergrund  träten;  die
Regierung  halte  es  für  ihre  Pflicht  nichts  zu  thun,  was  nur  im  Geringsten
  dazu  beitragen  könne,  die  Größe,  die  Macht  und  das  Wohl