602  Sachsen  von  1848—1854.

War  mit  jenem  Hinweis  Preußens  auf  die  Nothwendigkeit
von  Osterreichs  Ausscheiden  aus  der  neuen  Bundesverfassung
der  erste  Grund  zu  dem  Zerwürfnisse  der  beiden  Mächte  gelegt,
welches  von  da  an  alle  Versuche  zur  Feststellung  des  deutschen
Verfassungswerkes  vereitelte,  so  hatte  v.  d.  Pfordten  seinerseits
jene  österreichische  Politik  Sachsens  inauguriert,  die  immer  von
dem  Zwecke,  der  Einigung  Deutschlands,  redete,  ohne  doch  je
die  Mittel  dazu  zu  wollen  oder  auch  nur  angeben  zu  können,
die,  nur  der  Furcht  vor  der  preußischen  Hegemonie  entsprungen,
den  hergebrachten  sächsischen  Particularismus  künstlich  am  Leben
erhielt  und  in  dem  Wahne,  den  dynastischen  Interessen  zu
dienen,  erst  der  Revolution  in  die  Hände  arbeitete  und  schließlich
die  Dynastie  an  den  Rand  des  Verderbens  führte.

Ihrem  bisherigen  Standpunkte  getreu  hatte  die  Regierung
Anstand  genommen,  die  von  den  letzten  Kammern  ihr  ertheilte
Ermächtigung  zur  Publicierung  der  Reichsgesetze  auch  auf  die
Grundrechte  auszudehnen,  da  diese  einen  Theil  des  deutschen
Verfassungswerks  bildeten  und  sie  daher  der  Mitwirkung  der
Kammern  dabei  nicht  entbehren  könne;  außerdem  wollte  sie
vorher  Gewißheit  haben,  daß  dieselben  wenigstens  in  denjenigen
Punkten,  bei  denen  Reciprocität  nothwendig  sei,  auch  in  den
übrigen  deutschen  Staaten  zur  Geltung  kämen.  Allein,  wie
gern  auch  im  Übrigen  die  Radicalen  ihr  souveraines  Belieben
über  die  Autorität  der  Reichsgewalten  setzten,  eine  Antastung
dieses  Fundamentalartikels  ihres  Glaubens  waren  sie  nicht  zu
dulden  gemeint;  die  zweite  Kammer  verlangte,  14.  Februar,
die  sofortige  Publication  der  Grundrechte.  Da,  als  eben  die
erste  Kammer  am  24.  Februar  im  Begriff  war  ihrerseits  in
die  Berathung  über  die  Grundrechte  einzutreten,  machte  Braun
ihr  die  Mittheilung,  daß  das  Ministerium,  da  es,  wie  die  letzten
Abstimmungen  unzweifelhaft  darthäten,  die  Stimmenmehrheit
in  den  Kammern  nicht  besitze,  seine  Entlassung  gegeben  und  er-Deutschlands

  zu  beeinträchtigen.  Er  frage  nicht,  ob  Sachsen  Osterreich
zu  drohen  vermöge,  sondern  nur,  ob  bei  der  Wiedergeburt  eines  einigen
Deutschlands  ein  deutscher  Staat  dem  andern  drohen  solle.“