610  Sachsen  von  1848—1854.

berufen  auch  jetzt  für  sie  einzustehen.  Am  12.  April  stellte  er,
unterstützt  von  Haden  und  Teschucke,  in  der  ersten  Kammer  den
dringlichen  Antrag  auf  sofortige  Publication  der  Reichsverfassung.
Er  verhehlte  seine  Abneigung  gegen  das  preußische  Kaiserthum
nicht;  aber  er  beschwor  seine  Partei  von  dem  verderblichen
Widerstande  abzulassen.  „Ich  frage  Sie“,  rief  er  ihr  zu,
„wollen  Sie  sich  auf  Seite  der  großen  Dynastien  stellen,  wollen
Sie  mit  diesen  gegen  Ihr  eigenes  Fleisch  und  Blut  kämpfen?“
An  Offenheit  wenigstens  ließ  Schaffrath  nichts  zu  wünschen,
als  er  zwei  Tage  darauf  denselben  Antrag  in  der  zweiten
Kammer  nur  wegen  des  demokratischen  Theils  der  Reichsverfassung
  empfahl.  „Das  Erbkaiserthum  brauchen  Sie  nicht  zu
fürchten“,  versicherte  er,  „das  kommt  nicht  zu  Stande  trotz
aller  Beschlüsse;  noch  viel  weniger  aber  hat  es  Bestand;  dieses
ist  todt  geboren  schon  an  sich!“  Welchen  Standpunkt  das
Ministerium  in  dieser  Frage  einnehme,  konnte  nicht  zweifelhaft
sein,  seitdem  am  8.  März  Beust  sich  ausdrücklich  zu  den
Grundsätzen  seiner  Vorgänger,  wie  sie  in  den  sächsischen  Bemerkungen
  zur  Reichsverfassung  niedergelegt  waren,  bekannt
hatte,  ohne  die  Erklärung  der  Kammer,  daß  diese  mit  den
Forderungen  des  deutschen  Volks,  den  Ansichten  und  dem  Willen
der  sächsischen  Volksvertretung  in  entschiedenem  Widerspruch
stehe,  weiterer  Beachtung  zu  würdigen.  Die  Dinge  waren
jetzt  an  dem  Punkte  angekommen,  wo  sich  die  Wege  des  dynastischen
  und  des  demokratischen  Particularismus  schieden.  Die
Regierung  „sah  in  der  frankfurter  Verfassung  den  Keim  zu
einer  allgemeinen  Auflösung  der  deutschen  Staaten  und  des  in
ihnen  geltenden  monarchischen  Princips;  die  einseitige  Einführung
derselben  sei  für  ein  einzelnes  Land  wie  Sachsen  unausführbar
und  würde  dieses  nur  der  Möglichkeit  berauben  sich  bei  den
Verhandlungen  über  die  Einigung  Deutschlands  thätig  zu  betheiligen.“
  Dessenungeachtet  wurde  der  Heubnersche  Antrag
in  der  ersten  Kammer  gegen  eine  Stimme,  der  Schaffrathsche
in  der  zweiten  gegen  die  19  Stimmen  der  mit  der  monarchischen
  Spitze  Unversöhnlichen  angenommen;  weitere  Anträge
auf  Vereidigung  des  Militärs  auf  die  Reichsverfassung,  die