Die  Reichsverfaffung.  611

Aufforderung  an  die  Regierung  ihre  gesamten  Truppen  der
Centralgewalt  zur  Durchführung  der  Reichsverfassung  zur  Verfügung
  zu  stellen,  folgten  unmittelbar.  Wo  es  nur  den  Angriff
  auf  das  Ministerium  galt,  reichten  sich  beide  Fractionen
der  Linken  einträchtig  die  Hand.  Das  Decret  vom  19.  März
wegen  der  verweigerten  Abberufung  des  Gesandten  in  Wien
wurde  einem  außerordentlichen  Ausschusse  zur  Begutachtung
überwiesen,  um  dann  gestützt  auf  die  Volkssympathien  dem
Ministerium  ein  eclatantes  Mißtrauensvotum  zu  geben.  Am
21.  April  erklärte  die  erste  Kammer,  nachdem  sie  in  der
Debatte  die  Regierung  mit  einer  Fluth  von  Vorwürfen  überschüttet
  hatte,  daß  sie  in  der  Verzögerung  der  Ausführung
ihrer  früheren  Beschlüsse  ein  die  Ehre  und  die  Selbständigkeit
des  sächsischen  Volkes  gefährdendes  Regierungssystem  und  eine
Unverträglichkeit  mit"  den  Bedingungen  erblicke,  unter  welchen
allein  die  Kammern  mit  der  Regierung  zum  Wohle  des  Vaterlandes
  fortzuwirken  im  Stande  seien,  daß  ferner  die  Regierung
  von  ihr  eine  Genehmigung  des  Aufwandes  für  die
fortgesetzte  könneritzische  Gesandtschaft  nicht  zu  erwarten  habe.
Dieser  Erklärung  schloß  sich  am  23  sten  die  zweite  Kammer  an;
„die  verweigerte  Abberufung“,  rief  Tzschirner,  „ist  der  Fehdehandschuh,
  den  die  Reaction  der  Demokratie  hinwirft;  jetzt
müssen  wir  zeigen,  daß  wir  den  Kampf  siegreich  aufnehmen.
Das  Ministerium  muß  in  dieser  Frage  nachgeben  oder  wir
sind  verloren!“  Zugleich  nahm  die  Kammer  nunmehr
das  am  28.  März  vertagte  Mißtrauensvotum  gegen  24
Stimmen  an.

Das  Ministerium  Held  war  in  Betreff  der  deutschen  Frage
keineswegs  in  sich  einig.  Die  Minister  Weinlig  und  v.  Ehrenstein
waren  für  Anerkennung  der  Reichsverfassung,  v.  Beust  und
Rabenhorst  dagegen;  Held  selbst  schwankte;  auch  des  Königs
Entschluß  scheint  bis  dahin  noch  nicht  unabänderlich  festgestanden
  zu  haben.  Denn  wenn  auch  die  Frage  durch  die  Ablehnung
  des  Königs  von  Preußen  einen  Theil  ihrer  praktischen
Bedeutung  verloren  hatte,  so  war  doch  eben  die  mangelnde
Zustimmung  der  deutschen  Fürsten  ein  Hauptmotiv  für  jene

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