614  Sachsen  von  1848—1854.

mit  großer  Majorität  wurde  Tzschirners  Antrag,  die  Volksvertretung
  zu  ersuchen,  dem  gegenwärtigen  Ministerium  kein
Steuerprovisorium  mehr  zu  bewilligen,  angenommen;  der  gemäßigtere
  der  beiden  Leipziger  Vaterlandsvereine  wurde  förmlich
ausgeschlossen,  die  extreme  Partei  proclamierte  sich  unter
Tzschirner,  Jäkel  und  Böttcher  als  demokratischer  Vaterlandsverein,
  während  die  Ausgestoßenen  sich  theils  als  deutscher  theils
als  Blum'scher  Vaterlandsverein  zusammenthaten.

Bis  zum  27sten  hatte  das  Ministerium  noch  keinen  bestimmten
  Entschluß  gefaßt.  Als  jedoch  Präsident  Joseph  am
28sten  den  Bericht  des  Finanzausschusses  über  die  Steuerverwilligung
  nicht  auf  die  Tagesordnung  des  30osten  setzte  und
damit  factisch  die  Steuerbewilligung  über  diesen  Tag  hinaus
abgelehnt  war,  wurde  noch  desselben  Tags  das  Auflösungsdecret
  den  Präsidenten  zugestellt  und  nebst  einer  Ansprache  des
Ministeriums  an  das  Volk  im  Dresdener  Journal  veröffentlicht.
Allein  jene  bestanden  darauf,  daß  die  Auflösung  der  Geschäftsordnung
  gemäß  in  den  Kammern  selbst  ausgesprochen  werde.
Schleunigst  stellte  noch  die  erste  Kammer  vor  Thorschluß  durch
Genehmigung  der  auf  die  Abberufung  des  Gesandten  v.  Könneritz
bezüglichen  Landtagsschrift  dem  Ministerium  das  zugedachte
Mißtrauensvotum  aus,  trat  auch  in  den  obschwebenden  Differenzpunkten
  über  das  Verfassungswerk  den  Beschlüssen  der
zweiten  Kammer  allenthalben  bei.  Kaum  hatte  der  Präsident
den  Hammerschlag  gethan,  so  trat  der  Regierungscommissar
Todt  in  den  Saal;  bleich  und  mit  bebender  Lippe  verlas  er
das  Auflösungsdecret.  Unter  Hochs  auf  die  Freiheit,  die  Einheit
  Deutschlands  und  die  Reichsverfassung  giengen  die  Kammern
auseinander.

Der  Würfel  war  gefallen;  der  Kampf  sollte  auf  einem
anderen  Schauplatze  ausgefochten  werden.  An  sich  würde  die
Auflösung  dieser  Kammern  von  allen  Urtheilsfähigen  nur  mit
Befriedigung  begrüßt  worden  sein,  hätte  sie  nicht  durch  den
Umstand,  daß  sie  erfolgte  unmittelbar,  nachdem  die  Nationalversammlung,
  26.  April,  die  Regierungen  aufgefordert  hatte,
von  dem  Rechte  der  Kammerauflösung,  so  lange  die  Reichs-