Die  Mairevolution  1849.  633

schwerer  waren  die  durch  den  Anblick  der  blutigen  Scenen
abgestumpften  Soldaten  zu  zügeln,  und  namentlich  im  Innern
der  Häuser,  wo  eine  Überwachung  nicht  möglich  war,  mag  ihrer
erbarmungslosen  Wuth  manches  unnöthige  Opfer  gefallen  sein.
Manche  hatten  auch  die  den  Cernierungstruppen  gegebene
Weisung,  die  Regierung  nicht  unnöthigerweise  mit  Gefangenen
zu  belästigen  uiud  das  Hauptaugenmerk  nur  auf  das  Habhaftwerden
  der  Rädelsführer  zu  richten,  falsch  verstanden  und  der
Kriegsminister  mußte  den  erbitterten  Soldaten  in  Erinnerung
bringen,  daß  Unbewaffnete  und  Gefangene  unter  dem  Schutze
der  Gesetze  und  der  bewaffneten  Macht  stünden.  Nach  fünf
Tagen  ununterbrochener  Anstrengung  und  vier  ohne  eigentliche
Ruhe,  meist  unter  Gewehr,  zum  Theil  im  Regen  zugebrachten
Nächten  war  jedoch  die  Erschöpfung  so  groß,  daß  General
v.  Schirnding  es  für  unumgänglich  hielt  ihnen  eine  Rast  zu
gönnen.  Er  ließ  daher,  obaleich  in  der  Frühe  des  8ten  noch
das  Füsilierbataillon  des  24.  Infanterieregiments  aus  Berlin
eintraf,  den  Angriff  an  diesem  Tage  nicht  fortsetzen;  soweit
thunlich  wurden  die  Truppen  auf  der  ganzen  Linie  abgelöst,
nur  bei  den  Sachsen  konnte  dies  wegen  ihrer  Schwäche  und
der  weiten  Ausdehnung  ihrer  Stellung  nicht  vollständig  geschehen;
  auch  dauerte  das  Feuergefecht  trotzdem  ununterbrochen
fort.  Das  Ministerium,  welches  am  6ten  durch  die  Ernennung
des  Regierungsraths  Rich.  v.  Friesen  zum  Minister  des  Innern
verstärkt  )  und  vom  Könige  ermächtigt  worden  war  alle  unaufschiebbaren
  Regierungshandlungen  auch  ohne  seine  eingeholte
Entschließung  vorzunehmen,  verhing  den  Kriegszustand  über
Dresden  und  drei  Meilen  im  Umkreis  und  ernannte  den
General  v.  Schirnding  zum  Oberbefehlshaber  der  bewaffneten
Macht,  während  dem  Generalmajor  v.  Mangoldt  das  Commando

1)  „Fürchtet  keine  Reaction“,  rief  der  neuernannte  Minister  in  einer
Bekanntmachung  vom  7.  Mai  dem  Volke  zu,  „keine  Verletzung  der  Verfassung,
  keine  Beschränkung  der  Freiheit,  wir  gehen  zu  demselben  Ziele
der  festen  Begründung  einer  deutschen  Verfassung.  Wir  werden  sie  nur
erreichen,  wenn  wir  den  Weg  des  unerschütterlichen,  unbeugsamen  Rechts
nicht  verlassen.“