Wiederh  erstellung  der  Ordnung.  Die  Nationalversammlung.  639

thätigten,  daß  sie  consequent  die  Thatfrage  bejahten,  die  Schuldfrage
  verneinten  und  so  einer  politischen  Demonstration  zu  Liebe
dem  klaren  Wortlaute  des  Gesetzes  zuwider  handelten.  Viele
fürchteten,  andere  hofften  Octroyierungen  und  gewaltsame  Beseitigung
  der  Märzerrungenschaften,  doch  zeigte  das  Ministerium
keine  Absicht  in  die  Bahn  der  Ausnahmegesetze  einzulenken.  Gegründeter
  schien  die  Besorgniß  der  Vaterlandsfreunde,  daß
durch  die  Aufstände  in  Dresden,  Baden  und  der  Pfalz  die
deutsche  Einheit  wieder  weit  in  die  Ferne  gerückt  worden  sein
möge.

Es  konnte  nicht  fehlen,  daß  die  dresdner  Ereignisse  in  der
Nationalversammlung  einen  lauten  Widerhall  fanden.  Kaum  war
am  3.  Mai  ein  von  mehreren  sächsischen  Abgeordneten  eingebrachter
Antrag,  die  Auflösung  der  sächsischen  Kammern  zu  mißbilligen,
durch  Annahme  einer  motivierten  Tagesordnung  beseitigt  worden,
als  am  7ten  Wesendonk  mit  seinen  heftigen  Vorwürfen  darüber,
daß  die  Centralgewalt  nicht  gegen  die  preußische  Intervention
in  Sachsen  Truppen  marschieren  lasse,  und  eine  Zuschrift  der
provisorischen  Regierung  in  Dresden,  worin  sie  sich  unter  den
Schutz  der  Nationalversammlung  stellte,  eine  höchst  tumultuarische
Scene  hervorriefen,  die  damit  endigte,  daß  verschiedene  dringliche
Anträge,  sämtlich  darauf  gerichtet,  die  preußische  Intervention  in
Sachsen  zu  hindern,  dem  Reichsministerium  zu  schleunigster  Ergreifung
  der  nöthigen  Maßregeln  überwiesen  wurden.  Am
10.  Mai  traf  Briegleb  als  Reichscommissar  an  Watzdorfs
Stelle  in  Dresden  ein,  er  hatte  aber  kaum  seine  Mission  auszuführen
  begonnen,  als  der  Rücktritt  des  Ministeriums  Gagern
derselben  ein  Ende  machte.  Am  näimlichen  Tage  erklärte  die
Nationalversammlung  mit  188  gegen  147  Stimmen  das  unbefugte
  Einschreiten  Preußens  in  Sachsen  für  einen  schweren
Bruch  des  Reichsfriedens;  in  Folge  dieses  Beschlusses  rief  die
sächsische  Regierung,  wie  auch  die  preußische  bereits  gethan,  am
14ten  ihre  Abgeordneten  aus  der  Nationalversammlung  ab.
Zwar  antworteten  hierauf  zehn  sächsische  Abgeordnete  mit  der
Erklärung,  daß  sie  sich  weder  für  berechtigt  noch  für  verpflichtet
hielten  einer  solchen  rechtlich  unbegründeten  und  unstatthaften