646  Sachsen  von  1848—1854.

das  Verfahren  der  sächsischen  Regierung,  wenn  es  wirklich  aus
dem  Bestreben  entsprang,  Baiern  für  den  Bund  zu  gewinnen
und  dadurch  gegen  die  preußische  Hegemonie  ein  die  Souverainetät
der  kleineren  Staaten  schützendes  Gegengewicht  herzustellen,  zum
mindesten  zweideutig  gewesen  sein.  In  Wahrheit  aber  dachte
Beust  gar  nicht  daran  das  Bündniß  überhaupt  zu  Stande
kommen  zu  lassen;  er  wartete  vielmehr  von  Anfang  herein  nur
auf  den  Zeitpunkt,  wo  es  dem  wieder  erstarkten  Osterreich
möglich  sein  würde,  Preußen  in  den  Arm  zu  fallen,  und  machte
sich  damit  zum  Gehilfen  einer  auf  die  Verewigung  von  Deutschlands
  Schwäche  und  Zerrissenheit  speculierenden  Politik.  Zu
derselben  Zeit,  wo  er  in  Berlin  die  Aufrichtigkeit  seines  Willens,
zur  Einigung  Deutschlands  unter  preußischer  Hegemonie  mitzuwirken
  betheuerte  und  nur  über  die  Modalität  der  Ausführung
einige  abweichende  Ansichten  laut  werden  ließ,  beruhigte  er  den
englischen  Geschäftsträger  Forbes  in  Dresden,  der  sich  herausnahm,
  ihn  wegen  seiner  Nachgibigkeit  gegen  Preußen  zur  Rede
zu  stellen,  mit  der  Versicherung,  man  sei  ja  gar  nicht  gewillt,
in  den  preußischen  Entwurf  einzugehen,  sondern  habe  nur  für
den  Augenblick  der  Noth  dem  hartherzigen  Drängen  Preußens
und  der  Bewegung  im  eigenen  Lande  nachgegeben;  er  rühmte
sich,  Baiern  den  nöthigen  Wink  gegeben  zu  haben,  daß  es  ja
nicht  beitreten  solle,  damit  Sachsen  sich  mit  Ehren  zurückziehen
könne  1);  für  den  Nothfall  habe  dieses  auch  noch  Osterreichs
Eintritt  in  den  weiteren  Bund  und  die  Genehmigung  des
engeren  durch  letzteres  zur  Bedingung  gemacht!  Damit  stimmten
die  Eröffnungen,  welche  das  englische  Cabinet  aus  Hannover

ihre  Absicht  verkannt  zu  sehen,  wenn  sie  sich  für  den  Fall,  daß  bis  zu
dem  Zeitpunkte  der  Einberufung  des  ersten  Reichstags  die  ihre  Entschließung
  bedingende  Voraussetzung  sich  nicht  verwirklichen  sollte,  das  Recht
anderweiter  Verhandlungen  vorbehält.“  Zuerst  authentisch  veröffentlicht
in  der  Leipziger  Zeitung  vom  20.  Juli  1849.

1)  Daß  dies  wirklich  geschehen  und  in  München  den  beabsichtigten
Eindruck  gemacht  habe,  meldete  der  dortige  englische  Geschäftsträger  Milbank:
  Chr.  C.  J.  Freih.  v.  Bunsen,  deutsche  Ausgabe  von  Nippold
III  (1871),  S.  8.  13.