638  Sachsen  von  1848—1854.

vom  26.  Mai  festgehaltenen  Voraussetzungen,  daß  diese  Verfassung
  Gemeingut  der  Nation,  nicht  eines  Theils  derselben
werde  und  die  Aufrichtung  des  Bundesstaates  nicht  mit  Verletzung
  der  aus  dem  Deutschen  Bunde  hervorgehenden  vertragsmäßigen
  Rechte  erfolge,  nicht  in  Erfüllung  gegangen  seien;  sie
erklärte  jedoch,  sich  damit  in  keiner  Weise  den  durch  das
Bündniß  vom  26.  Mai  eingegangenen  Verpflichtungen  zu  entziehen
  sondern  nur  die  Betheiligung  an  einer  außerhalb  dieser
Verpflichtungen  liegenden  und  ihren  bundesmäßigen  Olbliegenheiten
  widersprechenden  Maßregel  zu  verweigern.  Endlich,
Januar  1850,  erfolgte  auch  die  Vorlage  der  Actenstücke,  begleitet
von  einer  ausführlichen  Denkschrift  Beusts  vom  28.  December,
welche  angeblich  das  vollste  Licht  über  den  Verlauf  der  Verhandlungen
  verbreiten  und  dadurch  dem  Vorwurf  einer  schwankenden
  oder  zweideutigen  Haltung  in  dieser  ernsten  Sache  begegnen
  sollte  ).  Mit  einem  großen  Aufwande  von  Sopyhistik
suchte  sie  den  Vorwurf  des  Undanks  gegen  Preußen  zu  entkräften,
  vornehmlich  aber  den  Vorbehalt  zu  rechtfertigen,  indem
sie  die  über  dessen  Bedeutung  entstandene  Meinungsverschiedenheit
  auf  die  Eilfertigkeit  der  Schlußconferenz  schob  und  die  viel
angefochtene  Geheimhaltung  und  die  Nichterwähnung  desselben
in  der  königlichen  Proclamation  vom  30.  Mai  damit  vertheidigte,
  daß  sein  Bekanntwerden  unvermeidlich  den  so  sehr  gewünschten
  Beitritt  der  süddeutschen  Staaten  erschwert  haben
würde.  Wie  sehr  sie  sich  aber  auch  Mühe  gab,  den  wirklichen
Sachverhalt,  nämlich  daß  Sachsen  weder  um  der  deutschen
Einheit  willen,  noch  viel  weniger  aber  zu  Gunsten  Preußens,
selbst  wenn  dadurch  der  Grund  zur  künftigen  deutschen  Einheit
gelegt  werden  sollte,  seine  Selbständigkeit  beschränken  lassen
wollte,  zu  verschweigen  und  zu  verhüllen,  so  war  doch  darin
die  eigentliche  Herzensmeinung  der  Beust'schen  Politik  in  nicht
zu  verkennender  Weise  ausgesprochen.  „Nachdem  Österreich",
sagte  sie,  „in  die  Lage  versetzt  worden  ist,  das  volle  Gewicht
seiner  Macht  auch  in  Deutschland  fühlen  zu  lassen,  ist  die  frei-1)

  Landtagsmittheilungen  1849—1850,  erste  Kammer,  S.  555ff.