Das  Dreikbnigsbündniß  und  die  Kammern.  659

willige  Unterordnung  der  dem  Maibünnnisse  noch  nicht  beigetretenen
  Staaten  unter  eine  preußische  Executivgewalt  nicht  zu
erwarten.  Für  Preußen  scheint  nur  die  Alternative  gegeben,
daß  es  sich  entweder  zu  Modificationen  entschließt,  welche  den
Eintritt  Baierns,  vielleicht  auch  Deutsch-Osterreichs  möglich
machen,  oder  die  Rückkehr  zum  Staatenbunde  mit  constitutioneller
  Zuthat,  dafern  sich  nicht  endlich  die  beiden
deutschen  Großmächte  zu  einem  Bundesverhältniß
mit  einem  aus  dem  übrigen  Deutschland  zu  bildenden
  Bundesstaate  verstehen  wollen.“  Es  war
die  erste  Andeutung  der  Triasidee.  Den  Commentar  zu  der
weiteren  Versicherung,  daß  Sachsen  nach  wie  vor  an  der  Verpflichtung
  festhalte,  den  Verfassungsentwurf  vom  26.  Mai  in
seiner  ursprünglichen  Auffassung  zur  Ausführung  zu  bringen,
sobald  Preußen  und  dessen  Verbündete  die  Mittel  zur  Erreichung
  dieses  Zweckes  darbieten  wollten,  lieferte  der  Zusatz:
„Die  Möglichkeit  einer  Verständigung  sei  vorhanden;  die  sächsische
  Regierung  habe  daher  für  den  Fall,  daß  Preußen  sich
nicht  veranlaßt  finden  sollte  mit  entsprechenden  Erklärungen
hervorzutreten,  ihr  Absehen  dahin  gerichtet,  daß  von  den  vier  Königreichen
  im  Verein  mit  Österreich  ein  zweckdienliches  Entgegenkommen
  ermöglicht  werde.“

Diese  Eröffnungen,  verbunden  mit  dem  durch  die  öffentlichen
  Blätter  bestätigten  Gerüchte  von  Verhandlungen  zwischen
den  vier  Königreichen  über  einen  besonderen  Vertrag  erfüllten
die  deutsche  Partei  mit  großer  Besorgniß  und  riefen  von
seiten  derselben  in  beiden  Kammern  (5.  und  6.  Februar)
Interpellationen  hervor.  In  warm  empfundenen  Worten  daran
erinnernd,  daß  in  der  gedeihlichen  Lösung  der  deutschen  Frage
der  einzige  Schutz  gegen  die  von  innen  wie  von  außen  drohenden
Gefahren  zu  finden  sei,  stellte  Braun  die  Anfrage,  ob  Sachsen
wegen  des  deutschen  Verfassungswerkes  außer  dem  Maibündnisse
  noch  andere  Verhandlungen  mit  jenen  Staaten,  beziehentlich
  mit  Osterreich  angeknüpft  habe  und  ob  diese  ein  Entgegenkommen
  gegen  Preußen  oder  ein  dem  Vertrag  vom  26.  Mai

entgegenstehendes  Separatbündniß  bezweckten?  Beusts  Antwort,
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