Vierkönigsentwurf  vom  27.  Februar  1850.  663

sie  von  der  Bundesregierung  ganz  ausgeschlossen  waren,  möglichst
bald  ein  Ende  zu  machen.  In  vertraulichen  Conferenzen  zu
München  arbeiteten  v.  d.  Pfordten  und  der  sächsische  Gesandte
Graf  Hohenthal  mit  den  Vertretern  von  Hannover  und  Würtemberg
  am  17.  Januar  einen  Gegenentwurf  zur  Reform  der
Bundesverfassung  aus,  in  welchem  die  Mittelstaaten  vor  allem
sich  selbst  auf.  Kosten  der  Kleinen  bedacht  hatten,  die  einheitliche
  Spitze  durch  ein  Directorium  ersetzt  und  diesem  ein
Staaten=  und  ein  Volkshaus  an  die  Seite  gestellt  war.  Osterreich,
so  war  die  Meinung  der  königlichen  Regierungen,  sollte  die
Vorlage  dieses  Entwurfs  auf  sich  nehmen;  es  war  daher  eine
schmerzliche  Enttäuschung,  als  Fürst  Schwarzenberg  sich  dessen
weigerte,  ihnen  anheimstellte  ihr  Werk  selbst  gemeinschaftlich  in
Wien  und  Berlin  vorzulegen,  das  Staatenhaus  rundweg  verwarf,
  die  Beschränkung  des  Volkshauses  auf  240  Mitglieder
und  als  unerläßliche  Bedingung  den  Eintritt  Gesamtösterreichs
in  den  Deutschen  Bund  verlangte.  Hannover  trat  in  Folge
dieser  Forderungen  von  den  Verhandlungen  zurück,  nicht  so  die
sächsische  Regierung,  die  sogar  mit  großer  Beflissenheit  auf  dieselben
  eingieng.  In  einer  besonderen  Denkschrift  setzte  sie  auseinander,
  daß  nach  dem  Scheitern  des  preußischen  Versuchs
nichts  übrig  bleibe  als  sich  der  österreichischen  Ansicht  anzuschließen,
  daß  die  größeren,  lebenskräftigen  Staaten  in  ihrer
bisherigen  Selbständigkeit  innerhalb  des  Bundes  sich  ferner  bewegen,
  die  schwächeren  dagegen  durch  Vereinigung  zu  größeren
Gruppen  sich  die  Mittel  zu  gleicher  Lebensfähigkeit  verschaffen
könnten.  Dieses  System  habe  den  Hauptvortheil,  daß  das  in
den  Kleinstaaten  nicht  durchführbare  constitutionelle  Princip  in
den  größeren  Gruppen  eine  lebendige  Gestaltung  erhalten  und
also  in  Deutschland  eine  Wahrheit  werden  könne,  obwohl  es
sich  innerhalb  des  Bundesstaates  als  unmöglich  erweise.

Diese  Sätze  fanden  ihre  Ausführung  in  dem  am  27.  Februar
zu  München  unterzeichneten,  gewöhnlich,  aber  nach  Hannovers
Rücktritt  nur  fälschlich  sogenannten  Vierkönigsentwurf,  der  sich
als  Erfüllung  der  durch  die  Bundeêbeschlüsse  vom  30.  März
und  7.  April  1848  der  deutschen  Nation  gegebenen  Zusagen