664  Sachsen  von  1848—1854.

ankündigte  und  dem  preußischem  Bundesstaate  einen  revidierten
Staatenbund  gegenüberstellte  mit  einem  Directorium  von  7  Mitgliedern,
  wobei  den  Kleineren  nur  die  Wahl  blieb,  durch  wen
sie  sich  darin  vertreten  lassen  wollten,  einer  Nationalvertretung
von  300  Delegierten  der  Landesvertretungen  einschließlich  100
aus  allen  Zungen  Gesamtösterreichs  und  einem  Bundesgericht.
Schwerlich  glaubten  die  Bäter  dieser  „Mißgeburt“  selbst  an
eine  Lebensfähigkeit  derselben.  Das  Ganze  war  nichts  als  ein
Schachzug  gegen  den  preußischen  Bundesstaat,  ein  Schreckschuß
für  die  Kleinstaaten,  die  für  ihre  Anhänglichkeit  an  Preußen
mit  Mediatisierung  bedroht  wurden,  im  günstigsten  Falle  ein
Fingerzeig  für  eine  künftige  Bundesreform,  die  den  Mittelstaaten
  zu  größerem  Gewicht  verhelfen  sollte.  Das  Volk  nahm
den  münchener  Entwurf  mit  der  äußersten  Gleichgiltigkeit  auf,
selbst  Osterreich  trat  ihm  nur  unter  gewissen  Vorbehalten  bei;
Preußen  wies  ihn  ganz  zurück  und  ließ  sich  dadurch  in  der
Einberufung  des  freilich  meist  nur  aus  Minoritätswahlen  hervorgegangenen
  Reichstags  nach  Erfurt  nicht  störeu.  Die  Rede,  mit
welcher  derselbe  eröffnet  wurde,  betrachtete  Sachsen  und  Hannover
noch  als  rechtlich  im  Bunde  stehend  und  kündigte  die  Erhebung
einer  Klage  beim  Bundesschiedsgericht  wegen  ihres  einseitigen
Rücktrittes  an.  Im  Bundesrathe  gab  der  großherzoglich  hessische
  Bevollmächtigte  v.  Lepel  dem  Unwillen  über  das  Verhalten
  beider  Königreiche  insbesondere  von  seiten  derjenigen
Regierungen,  welche  dem  Maibündnisse  im  Vertrauen  auf  die
Vertragstreue  nicht  bloß  einer  sondern  aller  drei  Regierungen
beigetreten  seien,  einen  sehr  kräftigen  Ausdruck  1).  Doch  aber
zeigte  die  eilige  Vertagung  des  Reichstags  und  der  Aufschub
der  definitiven  Constituierung  des  Bundesstaates  eine  wachsende

1)  „Bekannt  mit  einer  solchen  Tendenz  würden  sie  sich  allerdings  zu
einer  Einigung  mit  der  preußischen  Regierung  bestimmt  gefunden  haben,
nimmermehr  aber  auch  mit  den  beiden  anderen,  welche  nur  die  augenblickliche
  Sicherstellung  ihrer  eigenen  Existenz  zum  Motiv  und  schon  beim
Abschluß  des  Vertrags  den  Entschluß  gehabt  zu  haben  schienen  sich  im
ersten  günstigen  Moment  wieder  davon  loszusagen.“