668  Sachsen  von  1848—1854.

Es  kam  hierzu  die  steigende  Ungeduld  der  Kammern  über
das  Ausbleiben  der  zugesagten  wichtigen  Vorlagen.  Nach  einem
mehr  als  fünfmonatlichen  Beisammensein  waren  ihnen  von
umfänglicheren  Entwürfen  nur  das  Berggesetz  (publ.  21.  Mai
1851),  das  Steuergesetz,  einige  Ablösungsgesetze  und  ein  Pen—
sionsgesetz  für  Civilstaatsdiener  (publ.  24.  April  1851),  von
den  größeren  Organisationsgesetzen  nicht  eines  zugegangen,  so
daß  sie  sich  auf  diese  Weise  zu  einer  halb  unthätigen  Existenz
verdammt  sahen.  Zusammengehalten  mit  den  Angriffen,  welche
die  Regierungspresse  1)  und  die  feudalen  Organe  gegen  die
Kammern  richteten,  rechtfertigte  dieses  Verfahren  den  Argwohn,
daß  die  Regierung  absichtlich  darauf  ausgehe  den  Parlamentarismus
  beim  Volke  in  Mißcredit  zu  bringen.  Diesem  Zustande
  ein  Ende  zu  machen,  brachten  daher  am  23.  Mai  zwölf
Abgeordnete  den  Antrag  ein:  dem  Könige  ehrerbietig  die  dringende
  Nothwendigkeit  vorzustellen,  daß  die  verheißenen  Organisationsgesetze
  ohne  Aufschub  den  Kammern  vorgelegt  würden;
wie  diese  aufrichtig  entschlossen  seien  die  Regierung  auf  dem
Wege  zur  Befestigung  der  öffentlichen  Sicherheit  und  Ordnung
zu  unterstützen,  wie  sie  dagegen  ein  gedeihliches  Zusammenwirken
mit  dem  Ministerium  nur  dann  für  möglich  erachteten,  wenn
letzteres  durch  die  That  beweise,  daß  es  auch  seinerseits  zu
entschiedener  und  rückhaltsloser  Betretung  dieses  Weges  entschlossen
  sei,  wie  sie  aber  jede  Verantwortung  für  die  aus  der
längeren  Vorenthaltung  der  dem  Volke  verheißenen  Verbesserungen
  der  öffentlichen  Zustände  nothwendig  entspringenden
Nachtheile  durchaus  von  sich  ablehnen  müßten.  Der  Antrag
kam  einer  indirecten  Beschwerdeführung  gegen  das  Ministerium
gleich.

1)  Die  Freimüthige  Sachsenzeitung  über  die  Sitzung  der  ersten  Kammer
  vom  4.  April:  „War  das  heute  eine  Sitzung!  Herr  meines  Lebens,
woher  noch  weiter  die  Geduld  nehmen,  dergleichen  anzuhören.  Ich  rede
nicht  davon,  daß  unwichtige  Gegenstände  verhandelt  wurden;  jede  Kammer
wird  das  thun  müssen,  aber  wie  sie  behandelt  wurden:  diese  Theilnahmlosigkeit
  gepaart  mit  Schwätzerlust,  diese  Schwätzerlust  gepaart  mit  Dummdreistigkeit,
  diese  Dummdreistigkeit  gepaart  mit  „Gesinnung“!“