Auflösung  des  Landtags.  Die  Juniverordnungen.  671

auch  in  dieser  Beziehung  ihre  volle  Wirksamkeit  zu  lassen“,  der
Beschluß  vom  5.  Januar  wegen  Nichtvollziehung  der  Todesstrafe
  widerrufen.

So  war  also  der  Streich  gefallen,  der  schon  lange  über
den  Kammern,  dem  Lande,  ja  über  Deutschland  geschwebt  hatte.
Es  war  ein  Sieg  nicht  bloß  der  Reaction  über  den  Liberalismus
  sondern  ebenso  des  Particularismus  und  der  alten  Bundestagspolitik
  über  die  nationalen  Bestrebungen.  Wohl  schob
das  Ministerium  in  seiner  Ansprache  an  das  Volk  die  Schuld
der  Auflösung  lediglich  auf  die  von  den  Kammern  beliebte
Verschleppung  der  dringendsten  Finanzvorlagen,  aber  die  wahre
und  einzige  Ursache  des  Staatsstreichs  war  trotz  aller  officiellen
Ableugnungen  die  deutsche  Frage.  Bereits  hatte  sich  Sachsen
nach  dem  Beispiele  Hannovers  mit  der  Erklärung,  daß  durch
den  Vertrag  zwischen  Osterreich  und  Preußen  vom  30.  September
  und  durch  die  Einberufung  der  Bundesplenarversammlung
die  das  Bündniß  vom  26.  Mai  motivierenden  Verhältnisse  sich
thatsächlich  erledigt  hätten,  am  25.  Mai  von  der  Union,  am
4.  Juni  auch  vom  Bundesschiedsgericht  losgesagt,  und  nur  deshalb
  wurden  die  Kammern  aufgelöst,  weil  sie  an  der  Union
festhalten  wollten  und  sich  einmüthig  gegen  die  Rückkehr  zum
Bundestag  aussprachen  1).  Wer  wollte  sagen,  was  alles  dem
deutschen  Volke  erspart  geblieben  wäre  ohne  den  sächsischen
Staatsstreich  von  1850!

1)  v.  Beust  in  der  zweiten  Kammer,  15.  August  1864:  „Und  da  der
Vicepräsident  daran  erinnert  hat,  daß  der  Bruch  über  die  deutsche  Frage
entstanden  sei,  so  will  ich  dieser  geschichtlichen  Thatsache  gar  nicht  widersprechen,
  aber  sie  kommt  dem  zu  Hilfe,  was  ich  sagte.  Weil  eben  beide
Kammern  auch  in  dieser  Frage  der  Regierung  kein  Vertrauen  zeigten
sondern  sich  anlehnten  an  etwas,  was  im  Norden  Deutschlands  vorgieng,
dem  die  Regierung  pflichtmäßig  entgegentreten  mußte,  an  eine  Gestaltung,
die  unter  anderen  Verhältnissen  sich  jetzt  wieder  vorzubereiten  versucht  und
welcher  die  Regierung  ebenso  entgegentreten  wird,  deshalb  kam  es  damals
zum  Bruch,  und  weil  deshalb  allerdings  ernste  Gefahren  vor  der  Thür
standen,  deshalb  war  damals  für  die  Regierung  ein  dringender  Anlaß
zu  einem  durchgreifenden  Schritt  gegeben,  ohne  daß  irgendwie  ein  Aufstand
  oder  eine  Unordnung  im  Innern  zu  befürchten  gestanden  hätte.“