Die  Juniverordnungen.  673

gesetzes,  argumentierte  es,  bleibe  der  Regierung  kein  anderer  der
Verfassung  entsprechender  Weg  als  das  Zurückgehen  auf  die
Contrahenten  von  1848  übrig,  einer  Aufhebung  bedürfe  das
provisorische  Wahlgesetz  gar  nicht  sondern  seine  Giltigkeit  sei
von  selbst  zu  Ende  gegangen.  Auf  Gründe  ließ  sich  freilich  die
siegreiche  Partei  überhaupt  wenig  ein.  Die  Sacksenzeitung
jubelte  nur  dem  Ministerium  der  rettenden  That  zu  und
schleuderte  den  aufgelösten  Kammern  Spott  und  Hohn  nach  ),
aber  nicht  den  Radicalen  galten  zumeist  ihre  Hetzereien,  Denunciationen
  und  Verleumdungen  sondern  den  Liberalen,  derselben
Partei,  die  zu  einer  Zeit,  wo  die  jetzt  so  heftig  sich  als  Retter
Geberdenden  verzagt  schwiegen,  allein  den  Muth  gehabt  hatte
das  steuerlos  gewordene  Staatsschiff  zu  lenken  und  den  Thron
vor  den  heranstürmenden  Wogen  der  Revolution  zu  schützen,
die  aber  jetzt  allen  Haß  auf  ihrem  Haupte  versammelte,  weil
sie  zugleich  die  deutsche  Partei  war.  Zu  einer  Dankadresse  an
den  König  fanden  sich  in  Dresden  gegen  tausend  Unterschriften.


Es  begann  hiermit  eine  Reaction,  die  in  ihren  Folgen  nicht
minder  verderblich  war  als  das  kaum  überstandene  Demagogenthum,
  jene  Reaction,  die  das  Jahr  1850  zu  einem  der  traurigsten
  der  ganzen  neueren  deutschen  Geschichte  gemacht  hat.
Aus  dem  Richter=  und  dem  Beamtenstande  wurde  keine  Stimme
zu  Gunsten  des  verletzten  Rechtes  laut;  die  Bevölkerung  ließ
achselzuckend  über  sich  ergehen,  was  sie  nicht  ändern  konnte.
Die  große  Frage  war  nur  die,  ob  die  Mitglieder  des  alten
Landtags  in  genügender  Zahl  zusammenzubringen  sein  würden,
und  dies  schien  allerdings  eine  Zeit  lang  sehr  zweifelhaft.  Das
Ministerium  fand  sich  daher  bewogen  die  Eröffnung  des  Landtags
  auf  den  15.  Juli  zu  verschieben  und  es  Allen,  welche  mit
ihm  die  Überzeugung  theilten,  daß  die  ergriffenen  Maßregeln
lediglich  durch  die  aus  dem  Gesetz  vom  15.  November  entsprungenen
  Gefahren  hervorgerufen  worden  seien,  als  dringende

1)  „Der  Scaudal  mit  diesen  Leuten  war  aber  auch  auf  einen  Punkt
gestiegen,  der  nicht  länger  Aufschub  gestattete.“
Flathe,  Neuere  Geschichte  Sachsens.  43