674  Sachsen  von  1848—1854.

Gewissenspflicht  ans  Herz  zu  legen,  die  Regierung  kräftig  zu
unterstützen  und  die  ernsten  und  schweren  Gefahren  zu  beherzigen,
  welche  das  Gegentheil  in  der  einen  oder  anderen  Richtung
nach  sich  ziehen  müsse.  Die  Regierungspresse  gab  sich  die  erdenklichste
  Mühe  die  Schwankenden  bald  durch  Drohungen,  bald
durch  Versprechungen  zum  Erscheinen  zu  bewegen.  Die  Einberufenen
  waren  getheilter  Meinung.  Den  einen  dünkte  das
Richtige  einfach  auszubleiben,  andere  wollten  nach  Dresden
gehen,  aber  nur  um  zu  protestieren,  ein  dritter  Theil  endlich,
eingeschüchtert  oder  der  revolutionären  Erschütterungen  überdrüssig
  und  um  jeden  Preis  nach  Ruhe  verlangend,  war  bereit
mit  der  Regierung  zu  gehen.  Inmitten  dieser  Zweifel  entschied
sich  am  20.  Juni  der  Senat  der  Universität  mit  20  gegen
16  Stimmen,  darunter  denen  der  bedeutendsten  Rechtslehrer,
für  Nichtbeschickung  des  Landtags  und  beauftragte  für  den  Fall,
daß  die  Regierung  dennoch  auf  Vornahme  der  Wahl  bestehe,
den  Professor  des  Staatsrechts  Albrecht  mit  ausführlicher  Darlegung
  der  Gründe  für  seine  Weigerung.  Im  Lager  der  Feudalen
  kannte  die  Wuth  über  diesen  Beschluß  keine  Grenzen.
„Wird“,  rief  die  Sachsenzeitung,  „das  Ministerium  Zschinsky
den  Muth  haben  wie  das  hannoversche  Ministerium  Scheele,
diese  Männer  davonzujagen?  Mit  dem  Bettelsack  müßten  die
Zwanzig,  ohnehin  zum  Theil  von  fremd  her  Berufene  1),  aus
dem  Lande  marschieren!“  Auch  die  Zahl  der  übrigen  Renitenten
  war  groß,  größer  noch  ihre  persönliche  Bedeutung,  so
daß  das  Ministerium  es  nur  durch  einen  neuen  Gewaltstreich,
nämlich  durch  Einberufung  der  Stellvertreter,  die  gesetzlich  nur
durch  die  Kammern  geschehen  konnte,  dahin  brachte,  daß  sich
spärlich  und  langsam  die  erforderliche  Zahl  zusammenfand  um
am  22.  Juli  den  Landtag  eröffnen  zu  können.  Die  Thronrede,
  kurz  und  geschäftsmäßig,  kündigte  an,  daß  demselben
nur  die  Gesetze,  deren  Erledigung  jetzt  unbedingt  nothwendig
  erscheine,  namentlich  das  Wahlgesetz,  vorgelegt  werden
sollten.

1)  z.  B.  Mommsen,  Albrecht,  Roscher,  Jahn,  Hankel.