682  Sachsen  von  1848—1854.

mecklenburgische  Verfassung  für  ungiltig  erklärte  und  dadurch
auch  dort  die  Wiederherstellung  der  alten  Feudalstände  herbeiführte?
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Jedenfalls  betrachtete  es  die  Regierung  als  einen  Hauptgewinn,
  nunmehr  in  der  deutschen  Frage,  unbehelligt  durch  die
Volksvertretung,  freie  Hand  zu  haben.  Das  Militär  legte,
October,  die  deutschen  Farben  ab,  während  gleichzeitig  die  Verpflichtung
  auf  die  Verfassung  aus  dem  Fahneneide  gestrichen
wurde.  Der  Ausspruch  des  provisorischen  Fürstencollegiums
vom  2.  Juli,  daß  weder  Sachsens  Verpflichtung  zu  Gewährung
  einer  deutschen  Verfassung  noch  die  sich  dem  Schiedsgerichte
  zu  unterwerfen,  in  irgend  einer  Beziehung  als  erloschen
zu  betrachten  sei,  konnte  ruhig  ignoriert  werden,  da  der  Nachdruck
  fehlte,  der  ihm  Geltung  verschafft  hätte.  Dafür  kam  die
schleswig-holsteinische  Sache  ganz  zur  rechten  Zeit  um  zugleich
die  Gehässigkeit  gegen  Preußen  zu  befriedigen  und  die  Autorität
des  Deutschen  Bundes  wieder  zur  Anerkennung  zu  bringen.  Mit
großem  Geschick  beutete  Beust  die  verwickelte  Frage  wegen  der
Ratification  des  Friedens  aus  um  Preußen  Verlegenheiten  zu
bereiten.  In  einer  an  sämtliche  Bundesregierungen  gerichteten
Denkschrift  vom  14.  Juli  wies  er  nach,  daß  die  Pacification  der
Herzogthümer  und  die  Ratification  des  Friedens  nur  durch  den
Bund  erfolgen  könnten,  und  lehnte  daher  das  Ansinnen  einer
Separatratification  als  weder  in  der  Theorie  richtig  noch
praktisch  ausführbar  ab,  und  als  das  berliner  Cabinet  sich  der
Verlegenheit  durch  den  Vorschlag  zu  entziehen  suchte,  entweder
solle  dem  Könige  von  Preußen  von  jeder  Bundesregierung
Vollmacht  zur  Ratification  ertheilt  oder  die  provisorische
Bundescommission  mit  Auftrag  dazu  von  ihm  versehen  werden,
blieb  Beust,  29.  Juli,  nur  um  so  fester  dabei  stehen,  es  sei
unerläßlich,  daß  der  Bund  als  Gesamtheit  eintrete,  eine
Ansicht,  der  sowohl  Dänemark  als  die  Großmächte  beipflichteten
  und  deren  Ausführung  die  Anerkennung  der  reftaurierten
Bundesverfassung  in  sich  schloß.  Aus  gleichem  Grunde  verwies
  die  sächsische  Regierung  die  Herzogthümer  mit  ihrem
Anspruche  auf  Entschädigung  für  die  Verpflegung  der  säch-